Mall of Berlin: Rumänische Bauarbeiter klagen weiter wegen offenstehenden Löhnen
Berlin - Die erste Güteverhandlung zur Begleichung offenstehender Löhne für rumänische Arbeiter der Mall of Berlin ist am Freitag ohne konkretes Ergebnis zu Ende gegangen. Beide Seiten hätten vor dem Landesarbeitsgericht ihre Standpunkte vorgetragen – und diese lagen denkbar weit auseinander.
In dem Streit geht es konkret um 4133,51 Euro. Diese Summe steht Ovidiu Mandrila für seine Tätigkeit auf der Baustelle der Mall of Berlin zu. Das eine Milliarde Euro teure Einkaufszentrum am Leipziger Platz wurde im Herbst 2014 eröffnet
Mandrila ist einer von fünf Bauarbeitern, die einen rechtskräftigen Titel haben, nach dem ihnen Lohnnachzahlungen zustehen, weil sie bisher zu wenig oder gar kein Geld erhalten hatten. Bisher jedoch hat keiner von ihnen etwas von ihrem Recht gehabt, weil ihre Auftraggeber Pleite gegangen sind.
Am Freitag kam es vor dem Arbeitsgericht zu einem Gütetermin mit der Leipziger Platz GmbH & Co. KG, einer der Firmen aus dem verästelten Imperium von Berlins Einkaufszentrumskönig Harald Huth. Er soll die Löhne bezahlen. Grundlage ist das Arbeitnehmerentsendegesetz, das in Paragraf 14 die Pflicht von Unternehmern behandelt.
Rechtsanwälte weisen Forderungen ab
Am Freitag ließ sich der Immobilienentwickler von zwei Rechtsanwälten vertreten. Und diese wiesen die Forderungen ab. Ihr Mandant sei in diesem Sinne nicht Unternehmer, sondern nur Auftraggeber und deshalb nicht zahlungsverpflichtet.
Rechtsanwalt Sebastian Kunz, der den Bauarbeiter vertritt, bleibt dabei, dass in seinen Augen Huth sehr wohl der richtige Adressat sei. „Im zivilrechtlichen Sinne ist er ein Unternehmer.“ Der nächste Termin ist für Mai angesetzt. Da die Fronten verhärtet sind, erwarte er vorher keine außergerichtlichen Konsultationen, so Kunz.