Beschränkung für Wohnungsunternehmen: Das dürfte für Diskussionen sorgen
Der Vorschlag, den Marktzugang bestimmter Unternehmen auf den Berliner Wohnungsmarkt zu beschränken, hat es in sich.

Die Diskussion ist eröffnet. Wenn es nach Stefan Klinski geht, Professor für Wirtschaftsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht, dann könnte das Land Berlin all jene Unternehmen vom Immobilienmarkt ausschließen, deren Geschäftsmodelle die Mieten und die Bodenpreise nach oben treiben und die dadurch die sozialen Strukturen gefährden. Wer in diese Kategorie fällt und schon in Berlin ist, hätte noch eine Übergangszeit, um seine Wohnungen zu verkaufen. Und das war’s. Berlin wäre in ein paar Jahren die vielen renditegetriebenen Vermieter los, ohne ihnen eine Entschädigung zahlen zu müssen.
Die sogleich bekundete Ablehnung der Idee durch den Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) war erwartbar. Schließlich vertritt der BBU auch die Interessen von Vonovia und Deutsche Wohnen. Die positive Aufnahme des Vorschlags durch den Mieterverein zeigt dagegen, dass der Wunsch nach stärkeren Eingriffen in den Berliner Wohnungsmarkt weiter vorhanden ist – trotz der Niederlage, die der Berliner Senat vor einem Jahr mit dem Mietendeckel vor dem Bundesverfassungsgericht erlitten hat. Und obwohl sich am 26. September 2021 beim Volksentscheid eine Mehrheit der Abstimmenden dafür ausgesprochen hat, die Wohnungen großer Konzerne zu vergesellschaften.
In der Kommission des Senats, die die Möglichkeiten einer Vergesellschaftung prüfen soll, dürfte Klinskis Vorschlag für Diskussionsstoff sorgen. Klinski will die börsennotierten Unternehmen zwar nicht enteignen, doch wäre seine Methode bei genauer Betrachtung das mildere Mittel, um in etwa das gleiche Ziel zu erreichen: die Bestände großer Immobilienunternehmen in sozial verantwortungsvolle Hände zu bringen. Klinskis Vorstoß hätte damit vor dem Bundesverfassungsgericht, wo sämtliche Regulierungsideen landen, womöglich die besseren Chancen.