Lange hatte Bildungssenatorin Sandra Scheeres mit Finanzsenator Matthias Kollatz-Ahnen verhandelt. Nun steht fest: Künftig sollen alle voll ausgebildeten Grundschullehrer so viel verdienen wie Studienräte an Gymnasien. Sie rücken in die Gehaltsstufen E13/A12 und verdienen künftig 500 Euro mehr als bisher. Als angestellter Lehrer sind dann 5300 Euro brutto drin, als Beamter sind es 4879 Euro brutto monatlich.
Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Lehrer muss bereits vier Jahre an einer Grundschule oder im Grundschulteil einer Sekundarschule unterrichten, zudem muss er bereits 30 Stunden Fortbildung absolviert haben. Die Regelung soll ab 1. August 2019 in Kraft treten. Innerhalb von drei Jahren hat der Lehrer dann noch eine Fortbildungspflicht von weiteren 30 Stunden, die er nachweisen muss. „Die höhere Vergütung ist für mich eine Wertschätzung für die tägliche Arbeit in den Grundschulen“, sagte Scheeres. Die Tätigkeit dort habe sich durch Ganztag, Inklusion, veränderte Schulanfangsphase und zusätzliche Elternarbeit stark verändert.
5600 Grundschullehrer profitieren von der Regelung
Ab August 2019 profitieren zunächst 5600 Grundschullehrer von der Neuregelung, davon auch 1300 einstige DDR-Lehrer für die unteren Klassen. Für weitere 531 DDR-Lehrer für die unteren Klassen, die jahrzehntelang als Erzieher gearbeitet haben und erst seit kurzer Zeit als Lehrer tätig sind, soll eine Beförderung von A11/E10 auf A12 möglich sein, aber erst nach einer einjährigen Qualifizierung.
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Berlin ist eines der ersten Bundesländer, das seine Grundschullehrer wie Studienräte an Gymnasien bezahlt. Für Grundschullehrer, die nach dem 2014 in Kraft getretenen Lehrerbildungsgesetz studiert haben, gilt diese Regelung bereits. Die Höhergruppierung kostet das Land Berlin laut Scheeres 55, 3 Millionen Euro im Jahr 2020.