Michael Braun: Braun sieht sich rehabilitiert
Berlin - Michael Braun spricht wieder. Der 56-jährige Christdemokrat und ehemalige Senator für Justiz und Verbraucherschutz sieht sich offenbar rehabilitiert und gab in den vergangenen Tagen dem RBB und der Berliner Morgenpost Interviews. Anlass ist ein vorläufiger Bescheid über zwei Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Braun beim Landgericht: Dem CDU-Politiker, von Beruf Rechtsanwalt und Notar in einer Kanzlei am Kudamm, war vorgeworfen worden, bei betrügerischen Immobilienverkäufen mitgewirkt zu haben. Dem Präsidenten des Landgerichts, Bernd Pickel, zufolge, der die Aufsichtsbehörde über die Notare leitet, liegen aber „keine Hinweise“ auf ein dienstrechtliches Vergehen Brauns vor. Der Befund sei noch nicht endgültig, aber mit einem Disziplinarverfahren gegen Braun sei „nicht zu rechnen“, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Formalrechtlich ist Braun damit entlastet. Denn auch strafrechtliche Ermittlungen wurden nicht eingeleitet. Unklar ist allenfalls noch, ob einige der sogenannten Notarkostenbeschwerden von sich übervorteilt sehenden Immobilienkäufern gegen Braun und sein Notariat rechtswirksam werden.
Braun hat sämtliche Vorwürfe gegen ihn stets und komplett zurückgewiesen. „Hinterher ist man klüger“, sagte er jetzt dem RBB. „Ich behaupte mal, dass keiner wusste, was heute offensichtlich bekannt ist: dass eine derartige kriminelle Energie bei den Immobilienvertrieben vorhanden gewesen ist.“
Jene „Schrottimmobilien-Affäre“, die kurz nach Brauns Amtsantritt als Senator mit Vorwürfen einiger Rechtsanwälte aus der Immobilienbranche begann, kostete Braun in sehr kurzer Zeit den Posten. Er war im Dezember 2011 ganze zwölf Tage im Amt, hatte danach aber Anspruch auf knapp 50 000 Euro Übergangsgeld, was zu einer weiteren heftigen Debatte führte. Inzwischen ist das Senatorengesetz vom Abgeordnetenhaus geändert worden. Nach der neuen Version hätte Braun, der auch Bezirksvorsitzender der CDU Steglitz-Zehlendorf ist, nur noch Anspruch auf einmalige Bruttomonatsbezüge gehabt, also auf rund 11 000 Euro.
Braun zeigte sich jetzt erleichtert und sprach von einer bitteren Zeit für ihn. Der Morgenpost sagte er: „Es ging darum, dass mein Ruf und meine Ehre als Notar beschädigt worden sind.“ Er sei zwar „nicht fehlerfrei“, könne aber in den betreffenden Beurkundungen keine Versäumnisse erkennen. Er kündigte an, ab April auf einen Teil des Übergangsgeldes zu verzichten – auf wie viel genau, sagte er nicht. Braun hätte ab April noch Anspruch auf rund 17 000 Euro in drei Monaten, allerdings werden die Einkünfte aus seiner Anwaltstätigkeit angerechnet. Auf Fragen der Berliner Zeitung antwortete Braun bisher nicht.