Berlin-Für Fachleute war es ein Fest. Von einem „historischen Tag“ sprachen am Mittwoch Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen im Abgeordnetenhaus. Sie gehören alle der rot-rot-grünen Koalition an.

Nach zwei Stunden Diskussion stand fest, dass alle Änderungsanträge für den Entwurf des Mietendeckelgesetzes durchgegangen waren. Die Opposition blieb bei ihrer Ablehnung und stimmte gegen den Entwurf. Einer Abstimmung auf der nächsten Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses am 30. Januar steht nun nichts mehr im Wege.
Mietendeckel: Bezirke müssen Mietern bei Rechtsstreit helfen
Zwei Stunden lang diskutierten die Ausschussmitglieder ausgiebig über den Deckel und die Änderungen daran. Die zuständige Senatorin Katrin Lompscher (Linke) legte sich früh in der Debatte fest: „An der Substanz des Gesetzes hat sich durch die Änderungsanträge nichts geändert.“ Sie gehe aber davon aus, dass der Gesetzentwurf noch „rechtssicherer formuliert“ sei als der vorherige. Tatsächlich sind nur Feinheiten neu dazugekommen.
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Verdeutlicht wurde, dass die Bezirke den Mietern, deren Miete nach dem Gesetz zu hoch sind, bei einem Rechtsstreit helfen sollen. Die Ämter können Verwaltungsbescheide ausstellen, in denen sie erklären, dass es verboten sei, die überhöhte Miete zu fordern. Es bleibt jedoch beim grundsätzlichen Risiko eines Prozesses.
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Mietendeckel: Das sind die Regelungen für Vermieter
Neu ist die Besserstellung von Vermietern, die sehr niedrige Mieten verlangen. Sie können die Mieten bei Wiedervermietungen um einen Euro monatlich auf bis zu 5,02 Euro pro Quadratmeter erhöhen. Prinzipiell aber bleibt es bei den bekannten Eckpfeilern. So gilt weiter, dass das Gesetz für fünf Jahre die Mieten einfrieren will – rückwirkend vom 18. Juni 2019, dem Tag, als der Senat die entsprechenden Eckpunkte beschlossen hat. Ab 2022 soll es eine Mieterhöhung in Höhe des Inflationsausgleichs geben, höchstens jedoch um jährlich 1,3 Prozent.
Eine Tabelle legt je nach Alter und Ausstattung der Wohnung eine Obergrenze fest. Sollte die Miete 20 Prozent darüber liegen, kann gekürzt werden. Vermieter dürfen Modernisierungskosten mit höchstens 1 Euro pro Quadratmeter aufschlagen. Es gibt Härtefallregelungen für Vermieter. Neubauten ab dem 1. Januar 2014 sind ausgeklammert.