Mietendeckel in Berlin: 84 Prozent der Vermieter müssen Mieten absenken

Eine Umfrage zeigt, dass viele Wohnungseigentümer in Berlin wegen des Mietendeckels mit weiteren Einbußen rechnen müssen. Jeder Achte erwartet, in die Verlustzone zu rutschen.

Berlin-Falls der Mietendeckel Bestand hat, dürfen sich Berlins Mieter im November auf weitere Entlastung freuen, Vermieter hingegen müssen mit finanziellen Einbußen rechnen. Das geht aus einer am Dienstag präsentierten Umfrage unter 171 Vermietern hervor, die vom Maklerhaus Engel & Völkers und dem Investmentunternehmen Skjerven Group beauftragt wurde. 84 Prozent der befragten Vermieter werden danach ab November Mieten absenken müssen. Mehr als die Hälfte (57 Prozent) geht dabei von einem maximalen Korrekturbedarf von 30 Prozent für einzelne Wohnungen aus. Nur 16 Prozent der Vermieter werden keine Mieten absenken müssen. Etwa jeder achte Vermieter erwartet, durch den Mietendeckel in die Verlustzone zu rutschen.

Der Mietendeckel friert die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin für fünf Jahre weitgehend ein. 
Der Mietendeckel friert die Mieten für rund 1,5 Millionen Wohnungen in Berlin für fünf Jahre weitgehend ein. Berliner Zeitung/Markus Wächter

Hintergrund: Neun Monate nach Inkrafttreten des Mietendeckels am 23. Februar 2020 wird ein Passus des Gesetzes wirksam, nach dem überhöhte Mieten verboten sind. Als überhöht gilt eine Miete, wenn sie die festgelegte Mietobergrenze um mehr als 20 Prozent überschreitet.  „Die Umfrage macht deutlich, dass vor allem kleine Vermieter durch den Mietendeckel wirtschaftlich unter Druck geraten“, sagt Rackham F. Schröder von Engel & Völkers Commercial. Schröder sieht auf beiden Seiten „mehr Verlierer als Gewinner“, wenn das Gesetz langfristig Bestand haben sollte. Denn fast 78 Prozent der Vermieter wollten jetzt bei Modernisierung und Sanierung sparen.

Bei den Angebotsmieten für freie Wohnungen macht sich der Mietendeckel nach einer Untersuchung bisher wenig bemerkbar. Der Anteil an Wohnungen, die zu einer höheren Miete angeboten werden, als nach dem Mietendeckel zulässig wäre, ist danach zwar seit Juni 2019 leicht rückläufig, liegt jedoch mit rund 86 Prozent weiterhin sehr hoch. Ein Grund dafür könnte sein, dass viele Vermieter beim Abschluss neuer Verträge eine sogenannte Schattenmiete verlangen - in der Hoffnung darauf, dass der Mietendeckel vor Gericht gekippt wird. Schattenmieten sind Mieten, die höher sind als nach dem Mietendeckel erlaubt. Die Vermieter kassieren zunächst nur die zulässige Miete. Für den Fall, dass der Mietendeckel gekippt wird, schreiben sie die Schattenmiete in den Vertrag. Der Rechtsanwalt Uwe Bottermann sieht darin eine „zulässige vertragliche Vereinbarung“. Der Berliner Mieterverein nicht.

Anzeige | Zum Weiterlesen scrollen