In Brandenburg gilt der Mietenstopp von Berlins landeseigenen Unternehmen nicht mehr
Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften zeigen sich in der Krise kulant. Doch ihr Entgegenkommen hat eine Grenze – die zwischen Berlin und Brandenburg.

Berlins landeseigene Wohnungsbaugesellschaften haben sich zu einer moderaten Erhöhung der Mieten verpflichtet, seit 1. November 2022 gilt sogar ein Mietenstopp bis Ende 2023.
Doch die Regelung, mit der Mieter in Zeiten hoher Energiekosten finanziell entlastet werden sollen, gilt nicht überall. Ausgenommen davon sind Häuser im Nachbarland Brandenburg, wo Berlins landeseigene Unternehmen mehr als 2000 Wohnungen besitzen.
In Brandenburg dürfen die Mieten weiter steigen, wie aus der Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine Anfrage des Berliner Linke-Abgeordneten Niklas Schenker hervorgeht. Und die Unternehmen machen von der Möglichkeit Gebrauch.
Die Wohnungsbaugesellschaft Stadt und Land etwa hat seit dem in Berlin geltenden Mietenstopp 124 Mieterhöhungen in Brandenburg durchgeführt, die Degewo setzte in 82 Fällen die Miete rauf, und die Howoge sprach für 16 Wohnungen in Brandenburg Mieterhöhungen aus, die zum 1. Mai 2023 wirksam werden sollen.
Das stößt auf Kritik. „Viele Menschen pendeln täglich zwischen Berlin und Brandenburg, dennoch messen die landeseigenen Wohnungsunternehmen derzeit mit zweierlei Maß“, erklären der Berliner Linke-Abgeordnete Niklas Schenker und die wohnungspolitische Sprecherin der Linke-Fraktion im Brandenburgischen Landtag, Isabelle Vandre.
Der Besitz der Unternehmen in Brandenburg
„Die Mieterinnen und Mieter rund um die Berliner Landesgrenzen sind gleichermaßen von den steigenden Lebenshaltungskosten betroffen“, argumentieren die Politiker. Die Mietererhöhungen, die die landeseigenen Unternehmen verschickt haben, seien „das falsche Signal in der Krise“. Der bis Ende des Jahres vereinbarte Mietenstopp für die kommunalen Wohnungen in Berlin sollte auch auf die Brandenburger Bestände ausgeweitet werden, so die Politiker aus Brandenburg und Berlin.
Stadt und Land besitzt laut Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung 1066 Wohnungen im Bundesland Brandenburg, die Berlinovo verfügt dort über 440 Wohnungen, die Gewobag besitzt vier Wohnungen. Die Degewo kommt auf 549 Wohnungen, davon befinden sich 458 Wohnungen in Mehrfamilienhäusern und 91 Wohnungen in Einfamilienhäusern oder Doppelhaushälften.
Die Howoge besitzt nach eigenen Angaben 55 Wohnungen in Brandenburg. In der Antwort der Senatsverwaltung ist in Bezug auf den Besitz der Howoge zwar von 55 Mehrfamilienhäusern die Rede, Howoge-Sprecherin Sabine Pentrop stellte aber auf Nachfrage klar, dass es sich um 55 Wohnungen handelt.
Das Mietniveau der Berliner Wohnungsunternehmen in Brandenburg ist ganz unterschiedlich. Die Durchschnittsmieten der Howoge liegen laut der Senatsantwort bei 6,84 Euro je Quadratmeter Wohnfläche kalt, 6,7 Prozent über der Berliner Durchschnittsmiete der Howoge im Bestand. Die durchschnittliche Miete der Stadt und Land beträgt 6,46 Euro je Quadratmeter und liegt damit 2,4 Prozent „über dem Berliner Durchschnitt“, wie es heißt.
Hohe Mieten bei der Degewo
Die Durchschnittsmiete der Berlinovo wird mit 6,40 Euro je Quadratmeter angegeben, womit sie laut der Senatsantwort „circa 0,33 Prozent unter den Durchschnittsmieten in Berlin“ liegt. Die durchschnittliche Miete der Gewobag in Brandenburg beläuft sich auf 6,20 Euro je Quadratmeter. Angaben zur Miethöhe der Gewobag-Wohnungen in Berlin finden sich in der Antwort der Senatsverwaltung nicht.
Spitzenreiter bei den Mieten der landeseigenen Unternehmen in Brandenburg ist die Degewo. Bei ihr lag die durchschnittliche Kaltmiete ohne Betriebskosten im Jahr 2022 in Brandenburg bei neun Euro je Quadratmeter, während sie sich in Berlin auf 6,46 Euro je Quadratmeter belief.
Zu beachten ist dabei laut der Senatsantwort, dass „ein wesentlicher Teil des Brandenburger Bestandes aus Neubauwohnungen (118 Wohneinheiten) sowie aus einer Seniorenresidenz (104 Wohneinheiten) besteht“. Darüber hinaus befänden sich die Wohnungen der Degewo in Brandenburg in Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften. Eine Vergleichbarkeit zwischen den Beständen in Berlin und Brandenburg sei wegen der Unterschiede „nur sehr beschränkt gegeben“.
Dass die moderate Mietenpolitik der landeseigenen Berliner Wohnungsunternehmen, die in einer Kooperationsvereinbarung mit dem Senat festgeschrieben wurde, nicht in Brandenburg gilt, begründet die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in ihrer Antwort auf die parlamentarische Anfrage unter anderem damit, dass mit der Vereinbarung „auf die Herausforderungen am Berliner Mietenmarkt“ reagiert werde.
Linke-Politiker fordern günstigen Wohnraum über Landesgrenze hinaus
Den Linke-Politikern Schenker und Vandre reicht das nicht aus. „In vielen Gemeinden in der Berliner Metropolregion sind die Wohnungsmärkte mittlerweile genauso angespannt wie in Berlin“, argumentieren sie. „Menschen mit geringen und mittleren Einkommen finden kaum noch eine bezahlbare Wohnung.“
Um das Angebot an günstigem Wohnraum über die Stadtgrenzen hinaus zu verbessern, sollte die Kooperationsvereinbarung auf die über 2000 Wohnungen der landeseigenen Wohnungsunternehmen in Brandenburg ausgeweitet werden, fordern sie. „Dadurch könnten mehr Wohnungen an Menschen mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden.“