Mietspiegel 2017: Die Preise in Berlin explodieren
Harte Zeiten für Berlins Mieter: Die Mieten in der Hauptstadt sind in den vergangenen zwei Jahren um mehr als neun Prozent gestiegen. Das geht nach Informationen der Berliner Zeitung aus dem neuen Mietspiegel hervor, den Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke) am Freitag nächster Woche präsentieren will. Die Oberwerte des Mietspiegels, die für besonders gut ausgestattete Wohnungen gelten, zogen sogar um mehr als zehn Prozent an.
Noch werden die Daten über den Mietspiegel gehütet wie ein Staatsgeheimnis, doch nach Informationen der Berliner Zeitung soll die durchschnittliche Kaltmiete von 5,84 Euro im Mietspiegel 2015 auf fast 6,40 Euro je Quadratmeter im Mietspiegel 2017 steigen. Besonders stark sind die Steigerungen bei Altbauwohnungen aus der Gründerzeit. Sie sind bei Wohnungssuchenden wegen der Ausstattung mit Parkettfußböden und Stuckdecken besonders beliebt.
Nächste Mieterhöhungswelle kommt bestimmt
Für Mieter hat die Steigerung dramatische Folgen. Denn auf dem ohnehin schon angespannten Wohnungsmarkt ergeben sich für die Vermieter mehr Spielräume für Mieterhöhungen – nicht nur bei der Neuvermietung, sondern auch in laufenden Mietverhältnissen. Die nächste Mieterhöhungswelle dürfte deswegen nicht lange auf sich warten lassen.
Der Mietspiegel gibt Auskunft über die sogenannte ortsübliche Miete von Wohnungen je nach Baualter, Größe, Wohnlage und Ausstattung. Er gilt für mehr als eine Million Mietwohnungen der Stadt. Vermietern dient der Mietspiegel dazu, Mieterhöhungen zu begründen. Mieter können anhand des Mietspiegels überprüfen, ob eine Mieterhöhung berechtigt ist oder nicht.
Den Nachteil bekommen alle Mieter zu spüren
Mit Einführung der Mietpreisbremse ist der Mietspiegel außerdem für alle Wohnungssuchenden wichtig. Sie können anhand des Werks kontrollieren, ob die Mietpreisbremse eingehalten wird. Der Vermieter darf beim Abschluss eines neuen Vertrages die ortsübliche Miete um höchstens zehn Prozent überschreiten.
Ein Beispiel: Liegt die ortsübliche Miete für eine 100 Quadratmeter große Wohnung bei 600 Euro, dann darf der Vermieter bei der Neuvermietung maximal 660 Euro verlangen. Ausgenommen von der Mietpreisbremse sind umfassend modernisierte Wohnungen sowie Neubauten. Außerdem genießen bereits vereinbarte Mieten Bestandsschutz. Das Problem: Viele Vermieter halten sich nicht an die Mietpreisbremse. Weil freie Wohnungen Mangelware sind, willigen Wohnungssuchende trotzdem ein. Den Nachteil bekommen alle Mieter zu spüren, weil die so zustande gekommenen Summen die Mietspiegelwerte nach oben drücken.
Mieter bei landeseigenen Wohnungsunternehmen im Vorteil
In laufenden Mietverhältnissen dürfen Vermieter die Miete nur dann erhöhen, wenn die ortsübliche Miete noch nicht überschritten ist. Dabei dürfen die Vermieter in Berlin die Miete um maximal 15 Prozent in drei Jahren anheben. Ein Beispiel: Liegt die aktuelle Miete für eine Wohnung seit drei Jahren bei 500 Euro und die ortsübliche Miete im neuen Mietspiegel beträgt 575 Euro, dann darf der Vermieter eine Mieterhöhung von 75 Euro verlangen.
Gut haben es die Mieter in den 300.000 Wohnungen der sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen. Dort dürfen die Mieten nur um zwei Prozent jährlich angehoben werden. Die Steigerung der vorigen Jahre konnten aber auch die landeseigenen Wohnungsunternehmen nicht verhindern.
Union und SPD haben es nicht geschafft
„Problematisch ist, dass die Mietpreisbremse nicht funktioniert“, erklärte der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins (BMV), Reiner Wild, am Mittwoch. Der Sprecher des Verbandes Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU), David Eberhart, wollte sich noch nicht zu der Preisentwicklung äußern. „Wir warten bis zum 19. Mai“, sagte er. Also bis zur offiziellen Veröffentlichung des Mietspiegels.
Durch die Preisentwicklung gerät Stadtentwicklungssenatorin Lompscher unter Druck. Denn der Senat wird seine Aktivitäten für mehr günstige Wohnungen nun noch intensivieren müssen. Etwa durch den verstärkten Bau von Sozialwohnungen. Die Möglichkeiten des Senats sind aber begrenzt.
Eine Verschärfung der Preisbremse muss auf Bundesebene beschlossen werden. Eine Mehrheit dafür ist aber nicht in Sicht. Das gilt auch für eine gesetzliche Änderung für die Erstellung von Mietspiegeln. Bisher fließen in die Spiegel nur jene Mieten ein, die sich in den zurückliegenden vier Jahre verändert haben. Ältere Mieten, die preisdämpfend wirken können, bleiben außen vor. Union und SPD im Bundestag habe es nicht geschafft, das zu ändern.