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Das Landgericht Berlin hat in zwei Entscheidungen die Rechte der Mieter generell gestärkt – obwohl es in einem konkreten Fall ein Urteil gegen den Mieter gefällt hat. Die 67. und 18. Kammer des Gerichts entschieden in zwei Berufungsverfahren, dass der Mietspiegel 2015 eine ausreichende Schätzgrundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist, wie die Pressestelle der Berliner Zivilgerichte mitteilte. Damit verteidigten die Richter den Mietspiegel gegen wiederholte Angriffe von Seiten der Vermieter, die das Werk immer wieder in Frage stellen.
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