Was ist in Berlins Behörden schiefgelaufen? Warum musste Zohra Mohammad Gul sterben? Die 29-jährige Frau aus Afghanistan war am 29. April in Pankow von ihrem getrennt lebenden Ehemann erstochen worden. Die Frau, die sechs Kinder hinterlässt, könnte vielleicht noch leben – wenn das Familiengericht Pankow schneller gehandelt hätte.
Zohra Gul wollte dort ein Kontakt- und Näherungsverbot für den Mann erreichen. Einen entsprechenden Antrag auf einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz hatte die Frau dort nach Angaben der Polizei Mitte April gestellt.
Das Gewaltschutzgesetz ermöglicht gerichtliche Schutzanordnungen wie das Verbot für den Täter, die gemeinsame Wohnung zu betreten. Es ermöglicht, dass ein Gericht für ihn eine Bannmeile um die Wohnung verfügt sowie Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverbote. Für ein Opfer häuslicher Gewalt besteht zudem die Möglichkeit, vorläufig in der gemeinsamen Wohnung wohnen zu bleiben, die der Täter zu verlassen hat.
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Theoretisch entscheidet ein Familiengericht über einen Antrag auf Rechtsschutz bei häuslicher Gewalt innerhalb weniger Tage. Unter bestimmten Umständen werde über einen Gewaltschutzantrag auch ohne mündliche Verhandlung – gegebenenfalls innerhalb weniger Stunden – entschieden, sagt Thomas Heymann, Sprecher für den Bereich des Zivilrechts am Berliner Kammergerichts.
Warum entschied das Gericht zwei Wochen lang nicht?
Im Fall von Zohra Mohammad Gul traf das Gericht aber auch nach zwei Wochen noch keine Entscheidung. Warum das so war, dazu will der Gerichtssprecher nichts sagen. Die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten in sensiblen Familiensachen seien besonders schutzwürdig, begründet Heymann.
Der Vermutung, dass die Familiengerichte überlastet seien und deshalb Anträge liegen bleiben, widerspricht er: „Die Belastung der Abteilungen für Familien- und Kindschaftssachen bei den vier in Berlin dafür zuständigen Amtsgerichten Köpenick, Kreuzberg, Pankow und Schöneberg mit den laufenden Verfahren ist generell hoch.“
Aber weder die personelle Besetzung der vier Amtsgerichte noch die Auswirkungen der Corona-Pandemie hätten zu einer Überlastung der Abteilungen für Familien- und Kindschaftssachen geführt. „Verzögerungen wegen Überlastung der Familiengerichte sind daher aktuell nicht zu befürchten. Die Verfahren werden im üblichen Zeitraum abgewickelt, Eilsachen werden entsprechend beschleunigt.“
Solange keine gerichtliche Anordnung vorliegt, kann die Polizei einen Gewalttäter lediglich aus der Wohnung wegweisen – und das nur für maximal zwei Wochen. Die Grundlage dafür bietet das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Asog). Eine weitergehende Handhabe hat die Polizei nicht.
Ins Heim durfte der Mann nicht mehr, das schützte sie nicht
Der Ehemann von Gul hatte wegen seiner Gewalttätigkeiten bereits Hausverbot erhalten. Seine Familie lebte in einer Flüchtlingsunterkunft, er selbst war wohnungslos. Das Hausverbot hinderte ihn nicht daran, seiner Frau vor dem Heim aufzulauern und sie zu erstechen.
Wie berichtet, werfen die Schwester und die Cousine der Getöteten den Behörden schwere Versäumnisse vor. Auch die Polizei wird von ihnen kritisiert, weil sie die Gefahr für Zohra Mohammad Gul nicht ernst genommen habe: „Unserer Schwester wurde der Schutz verwehrt, der ihr das Leben hätte retten können, und der ihren Kindern die traumatische Erfahrung des Verlusts erspart hätte“, schrieben die Angehörigen in einem Brief, der dieser Zeitung vorliegt.
„Unsere zuständige Dienststelle prüft, ob es disziplinarrechtliche Verstöße gab“, sagt Polizeisprecherin Anja Dierschke dazu. „Es sind viele einzelne Maßnahmen getroffen worden, die jetzt ausgewertet werden müssen.“
Die Polizei hatte nach eigenen Angaben unter anderem das Jugendamt des Bezirks informiert, nachdem sie mehrere Anzeigen gegen den getrennt lebenden Ehemann aufgenommen hatte.
„Die Familie wurde durch den sozialpädagogischen Dienst betreut“
Das Jugendamt habe sich gekümmert, sagt der zuständige Pankower Stadtrat für Jugend und Familie, Cornelius Bechtler (Grüne). Die Familie sei durch den sozialpädagogischen Dienst betreut worden. Mit Unterstützung des Jugendamtes sei bei Gericht ein Gewaltschutzantrag gestellt worden. Zum Fortgang des Verfahrens kann Bechtler jedoch nichts sagen, auch er beruft sich auf den Persönlichkeitsschutz.
„Mit der Mutter wurde auch über die Möglichkeit gesprochen, mit den Kindern in einem Frauenhaus unterzukommen. Aber der älteste Sohn hätte aufgrund seines Alters nicht aufgenommen werden können.“ Auch eine Zufluchtswohnung sei Zohra Mohammad Gul angeboten worden. Aber sie habe sich dagegen entschieden. Man könne so etwas als Jugendamt nur anbieten.
Aktivisten wie die Frauenrechtsorganisation Zora kritisieren, dass es in der 3,7-Millionen-Einwohner-Stadt Berlin viel zu wenig Schutzplätze für gefährdete Frauen und ihre Kinder gebe. In Frauenhäusern sei oft nur Platz für Mütter mit einem Kind, größere Familien fänden keinen Schutz.
Sieben Frauenhäuser mit 422 Plätzen, 47 Zufluchtswohnungen
Aktuell gibt es in Berlin sieben Frauenhäuser, verteilt auf acht Standorte, wie eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Gleichstellung sagt. Die Häuser haben insgesamt 422 Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Hinzu kommen nach Angaben der Sprecherin 47 Zufluchtswohnungen mit rund 305 Plätzen.
Zudem gebe es 50 sogenannte Zweite-Stufe-Wohnungen mit rund 145 Plätzen für Frauen und ihre Kinder. Dort werden Frauen aufgenommen, die die engmaschige und umfassende Betreuung und Beratung eines Frauenhauses, also einer Schutzunterkunft, nicht mehr benötigen.
Der Ausbau des Hilfesystems sei der Koalition und insbesondere der Gleichstellungsverwaltung ein wichtiges Anliegen, sagt die Sprecherin. „Die Dringlichkeit wird durch den kürzlichen Femizid an der sechsfachen Mutter in Pankow unterstrichen.“ Die Eröffnung eines achten Frauenhauses mit weiteren 55 Schutzplätzen sei für Ende dieses Jahres geplant.
Gleichstellungssenatorin Ulrike Gote (Grüne) ließ kürzlich eine Mitteilung herausgeben, in der sie erklärte: „Die Ermordung der jungen Mutter in Pankow durch ihren Ex-Partner ist eine unfassbare Tragödie und macht auf schreckliche Art und Weise deutlich, wie dringend erforderlich der qualitative und quantitative Ausbau des Berliner Hilfesystems ist.“