Müll in Berlin: Senat prüft Abgabe auf To-Go-Verpackungen
Die Berliner SPD will gegen die zunehmende Vermüllung auf Straßen und in Parks mit Einweggeschirr vorgehen. „Wir werden dazu eine Anfrage an den Senat stellen, welche Möglichkeiten es gibt, mit einer Abgabe gegen Pappverpackungen vorzugehen“, sagte der Umweltexperte der SPD-Fraktion, Daniel Buchholz, am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Einen solchen Prüfauftrag habe der SPD-Landesparteitag am Wochenende beschlossen, sagte Buchholz und bestätigte damit einen Bericht der „Berliner Morgenpost“.
In dem Antrag heißt es, die SPD-Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses sollen prüfen, „wie einer Verwahrlosung und Vermüllung des öffentlichen Raumes entgegengetreten, die Kosten für die Abfallbeseitigung gesenkt und die Abfallmenge reduziert werden kann. Insbesondere soll geprüft werden, ob eine kommunale Sonderabgabe auf die heute üblichen „To go-Verpackungen“ für Getränke und Fast Food, wie Pappbecher, Flaschen und Pizzakartons, zulässig ist und eingeführt werden kann.“ Diese Mittel sollen dann der Berliner Stadtreinigung (BSR) für ihren Reinigungsdienst zufließen.
Daniela Augenstein, Sprecherin von Umweltsenator Michael Müller (SPD), sagte auf Anfrage: „Wir sind aufgefordert, das zu prüfen. Dann prüfen wir das selbstverständlich.“ Die Sprecherin wies jedoch zugleich auf die komplizierte Rechtslage hin. Deshalb sei gar nicht klar, ob so eine Abgabe erhoben werden könne.
Abfallabgabe schon vor Bundesverfassungsgericht gescheitert
Im Jahr 1998 waren verschiedene Länder und die Stadt Kassel damit gescheitert, eine Verpackungssteuer und eine Abfallabgabe für Einweggeschirr zu erheben. Das Bundesverfassungsgericht befand damals, dass die Festsetzung von Abfallabgaben im Widerspruch zum - auf Kooperation mit den Betrieben setzenden - Abfallkonzept des Bundes stünden, der in erster Linie für das Abfallrecht zuständig ist. Theoretisch dürften Steuern und Abgaben zur Abfallverringerung auch von Ländern und Gemeinden erhoben werden. Allerdings müssten die Regelungen mit dem Abfallkonzept des Bundes abgestimmt werden.
Buchholz wies darauf hin, dass sich gerade auf dem Gebiet der Abfallgesetzgebung seit 1998 vieles in Deutschland und in der EU geändert habe. Es gebe heute viel strengere Vorschriften. So poche gerade die EU auf das erste Gebot im Umgang mit Müll, nämlich diesen - so weit es ginge - zu vermeiden. Erst danach gehe es um Abfallsammlung und -recycling.
„Da eröffnen sich heute ganz andere rechtliche Möglichkeiten“, betonte Buchholz. „Deshalb stellen wir ja diese Anfrage an den Senat, das zu prüfen.“ Nach Verständigung mit dem Koalitionspartner CDU solle dieses Thema auch im Umweltausschuss thematisiert werden. „Eine Abgabe ist immer zweckgebunden. Sie käme ausschließlich einem saubereren Berlin zugute“, so der SPD-Politiker. (dpa)