Nach der Einigung in der Ohlauer Straße: Senat lehnt die Vereinbarung ab

Da die Flüchtlinge nun in der Schule wohnen bleiben dürfen, haben sie nach Auffassung von Sozialsenator Mario Czaja (CDU) keinen Anspruch auf finanzielle Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz. „Für die Bewohner gilt die Vereinbarung mit dem Senat nicht“, sagte Czajas Sprecherin Constance Frey auf Anfrage.

Die Flüchtlinge hatten sich nach langen Verhandlungen mit Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) im April verpflichtet, das Haus zu verlassen und in eine Gemeinschaftsunterkunft zu ziehen. Das sei die Voraussetzung dafür, dass sie finanziell unterstützt würden, sagt Frey. Aber auch weitere Bestandteile der Vereinbarung wie Deutsch- und Ausbildungskurse oder die Beratung durch Caritas und Diakonie während der Bearbeitung der Asylanträge stünden den Bewohner nicht zu.

Hoffen auf Eingriff des Senats

Die meisten der rund 500 Menschen, für die diese Absprache insgesamt gilt, haben sich daran gehalten. Der Oranienplatz wurde im April friedlich geräumt, auch der Großteil der 211 Bewohner der Schule war in der vergangenen Woche ausgezogen – bis auf eine Gruppe von etwa 40 Flüchtlingen und ihren Unterstützern. Eine genaue Zahl kennt Grünen-Baustadtrat Hans Panhoff, der mit den Bewohnern seit knapp einem Jahr über einen Auszug verhandelt hatte, bis heute nicht.

Im Bezirk hofft man nun, dass der Senat für die verbliebenen Bewohner eine Ausnahme macht. „Im Rahmen eines schwierigen Prozesses kann es dazu kommen, dass sich Dinge verändern.“ So umschreibt Sprecher Sascha Langenbach die Eskalation während der achttägigen Besetzung, als Flüchtlinge drohten, sich vom Dach zu stürzen und die Polizei mit einem Großaufgebot im Einsatz war. „Wir gehen daher davon aus, dass der Senat die Flüchtlinge finanziert“, sagt er.

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Abgeordnete streiten um Bleiberecht

Doch dazu wird Czaja kaum bereit sein. Auch eine andere Alternative, nämlich die Schule einfach als Gemeinschaftsunterkunft zu deklarieren, dürfte schwer zu realisieren sein. Das zuständige Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso) würde eine Umwidmung kaum genehmigen, schließlich entspricht das Gebäude noch nicht mal den hygienischen Mindeststandards. Bis vor kurzem gab es dort nur eine Dusche. Und noch ist nicht absehbar, wann das Haus zu einem Flüchtlingszentrum mit 70 Wohnplätzen umgebaut werden soll. „Wir müssen das Diakonische Werk als möglichen Träger in die Planung einbeziehen“, sagt Langenbach.

Auch innerhalb des Senats wird über die Umsetzung der Vereinbarung gestritten. So plädiert Kolat inzwischen dafür, den 500 Flüchtlingen rund um den Oranienplatz ein Bleiberecht zu geben. Ein von ihrer Verwaltung in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Schluss, dass sich aus der Tatsache, dass die Flüchtlinge bereits seit 2012 in Berlin leben – und damit faktisch geduldet worden seien – ein Bleiberecht ergebe. Innensenator Frank Henkel (CDU) dagegen will entgegen der Vereinbarung die Anträge von Asylbewerbern, die aus anderen Bundesländern oder Italien nach Berlin gelangten, nicht bearbeiten. Eine Entscheidung soll noch vor der Sommerpause fallen.