Zehn Jahre brauchte es, bis ein rechtsradikaler Polizist aus der Berliner Polizei entfernt werden konnte. Seit 2007 sitzt ein Polizeikommissar daheim – bei vollen Bezügen. Am Freitag sprach das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Machtwort: Wer Nazisymbole auf seiner Haut trägt, gehört nicht in den Staatsdienst. Er darf keine hoheitlichen Aufgaben durchführen. Dazu gehört zum Beispiel das Festnehmen von Menschen.
Der heute 43-jährige Polizist hatte alles, was einen richtigen Neonazi ausmacht: Er ließ sich mit dem Hitlergruß und einer Hakenkreuzfahne fotografieren, er sammelte Nazi-Devotionalien. Er ist tätowiert mit verbotenen Nazisymbolen. Er trägt die Noten des Horst-Wessel-Liedes auf der Brust.
Tattoos, Hakenkreuz und Hitlergruß
Dass es so lange bis zu einem Urteil dauerte, liegt auch daran, dass das Berliner Verwaltungs- und das Oberverwaltungsgericht eine Rechtsauffassung vertraten, die haarsträubend anmutet: Tattoos, Hakenkreuz und Hitlergruß enthielten allenfalls die Mitteilung, dass der Polizist eine verfassungsfeindliche Überzeugung habe, befanden die Richter. Ein verfassungsfeindliches Verhalten begründe das aber nicht. Aha.
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Und so zog sich der Rechtsstreit hin auf Kosten der Steuerzahler, die den Polizisten zehn Jahre lang in voller Höhe alimentierten, während dieser in aller Ruhe einem Nebenjob nachging. Ein Nazi habe jahrelang vom lahmenden System profitiert, sagt die Gewerkschaft der Polizei. Dieser Feststellung kann man sich nur anschließen.
Egal, ob ein Polizist eine Sig-Rune oder ein Hakenkreuz-Tattoo öffentlich im Strandbad oder nur unter der Dusche bei Schichtende seinen Kameraden zeigt – so einer ist untragbar für den neutralen Staat. So wie übrigens auch jeder Linksextremist und jeder Salafist. Wer im Staatsdienst ist und hoheitliche Aufgaben versieht, steht in einem besonderen Treueverhältnis zur Verfassung. Gut, dass die Bundesrichter das den Berliner Vorinstanzen mal erklärt haben.