Neue App macht Taxi-Gewerbe Konkurrenz: Berlins Taxi-Innung will gegen "Uber Pop" vorgehen

Die Idee kommt aus den USA, und sie klingt revolutionär. Mit einem neuen Angebot macht das Unternehmen Uber dem Taxigewerbe Konkurrenz. Wie berichtet können seit Dienstag auch in Berlin Privatpersonen als Fahrer bestellt werden. Sie chauffieren Fahrgäste durch die Stadt – gegen Geld. 60 registrierte Fahrer sind bereits unterwegs. Doch ob der Service namens Uber Pop in Berlin weiter auf Touren kommt, ist ungewiss. Denn der Senat, das Taxigewerbe und Juristen halten ihn für illegal. Daniela Augenstein, Sprecherin von Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD), formulierte es am Dienstag so: „Eine Personenbeförderung durch jedermann ist unzulässig.“

Es ist ein „ganz neues, innovatives Modell“, sagte Pierre-Dimitri Gore-Coty, Europa-Chef von Uber, am Dienstag der Berliner Zeitung. Das Stichwort heißt: Ridesharing unter Privatpersonen – Privatleute nehmen Privatleute im Auto mit. „Der entscheidende Unterschied ist, dass keine professionellen Fahrer die Personen befördern, sondern Privatpersonen, die ein paar Euro extra machen“, so Gore-Coty.

Doch wie erwartet gibt es Kritik. Uwe Gawehn, Erster Vorsitzender der Taxi-Innung: „Wer Geld für die Beförderung von Personen nimmt, egal, wie viel, braucht einen P-Schein“ – im Amtsdeutsch eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Auch der Unternehmer benötigt ein solches Dokument, sagte Augenstein. Zudem gilt: „Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes. Sie ist genehmigungspflichtig.“ Mit Touren, die von Mitfahrzentralen vermittelt werden, seien die Fahrten nicht vergleichbar, fügten Juristen hinzu. Denn die Fahrpreise übersteigen die variablen Betriebskosten.

Vertrauen ins Rechtssystem

Es handele sich um genehmigungspflichtigen Mietwagenverkehr, sagte Professor Holger Zuck aus Stuttgart, ein Experte auf diesem Gebiet. Folge sei: Alle Autos müssen in der Genehmigung mit Kennzeichen erfasst werden, einen Wegstreckenzähler haben und erweiterte Untersuchungen durchlaufen. Auch müssten sie stets wieder zum Betriebssitz zurückkehren.

„Wir werden uns mit der Aufsichtsbehörde, dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, in Verbindung setzen und umgehend rechtliche Überprüfungen einleiten“, so Gawehn. Uber plane eine „vorsätzliche rechtswidrige gewerbliche Personenbeförderung“, sagte Thomas Grätz, Geschäftsführer des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes (BZP). „Wir haben volles Vertrauen ins deutsche Rechtssystem.“ Es drohten bis zu 20.000 Euro Bußgeld.

„Die bisherigen Regelungen treffen nicht auf uns zu“, konterte Gore-Coty. Als sie gemacht wurden, gab es Uber noch nicht. „Grundlegenden Innovationen wird immer erst mit Argwohn begegnet. Aber ich bin überzeugt davon, dass wir bald klare Gesetze haben werden.“