Neuer Gerichtstermin im Streit um U-Bahnen für die BVG
Fahrgäste warten darauf, dass die Wagenflotte endlich vergrößert wird. Nun geht die mündliche Verhandlung vor dem Kammergericht weiter
Berlin-Der Rechtstreit um die geplante Beschaffung von bis zu 1500 U-Bahn-Wagen für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) geht in eine weitere Runde. Für den 17. Februar um 10.30 Uhr hat das Kammergericht eine zweite mündliche Verhandlung anberaumt, teilte die Justiz am Mittwoch mit. Ob dann schon eine Entscheidung fällt oder erst später, sei noch nicht absehbar, hieß es. Beobachter gehen auf jeden Fall davon aus, dass sich der ursprüngliche Zeitplan, wonach die ersten U-Bahnen Mitte 2021 geliefert werden, nicht mehr halten lässt. In dieser Wahlperiode werde kein neuer Zug kommen.

Der Bahnhersteller Alstom klagt gegen die Entscheidung der Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Stadler Pankow den Drei-Milliarden-Euro-Auftrag zu geben. Bei dem Vergabeverfahren sei vieles nicht mit rechten Dingen zugegangen, hatte Alstom-Anwalt Alexander Csaki während der ersten mündlichen Verhandlung im November kritisiert.
So habe die BVG Alstom aufgefordert, das Preisangebot um zehn bis 15 Prozent zu senken, um die eigenen Chancen zu verbessern, trug der Anwalt vor dem Kammergericht vor. Andere Bieter wollten weniger Geld, hätte die BVG während einer Verhandlungsrunde geäußert. Der Anwalt des französischen Unternehmens berichtete während des ersten Termins vor dem Kammergericht außerdem, dass das Berliner Landesunternehmen bei einem Anruf darauf hingewiesen habe, in einem Punkt auch eine bessere Qualität anzubieten. Dabei ging es um die Traktion, also den Antrieb, der neuen U-Bahnen.
Vorsitzende Richterin sah wenig Erfolgschancen
Während des ersten Gerichtstermins im November 2019 machte die Vorsitzende Richterin des Vergabesenats allerdings klar, dass sie keiner einzigen der 23 Rügen, die Alstom geltend gemacht hatte, eine Erfolgschance beimisst. In vielen Fällen hätte Alstom den Sachverhalt schon früher beanstanden müssen, in anderen sah sie keinen Rechtsverstoß, so die Juristin. Damit war knapp eine Stunde nach Verhandlungsbeginn absehbar, dass das Berliner Oberlandesgericht den Nachprüfungsantrag zurückweisen wird - in letzter Instanz, denn eine Revision ist nicht möglich.
Doch die Alstom-Anwälte beantragten eine Akteneinsicht, und dem wurde stattgegeben. "Nachdem der Vergabesenat teilweise weitere Akteneinsicht bewilligt hatte, gaben ihm die daraufhin erfolgten ergänzenden Ausführungen Anlass, die mündliche Verhandlung wieder zu eröffnen", teilte die Berliner Justiz an diesem Mittwoch mit.
Der Rechtsstreit führt dazu, dass die BVG den U-Bahn-Auftrag vorerst nicht vergeben werden darf und dass die ersten Züge wohl nicht mehr Mitte 2021 kommen - wie dies ursprünglich geplant war. Fahrgäste, die in überfüllten Zügen schwitzen, müssen also noch länger darauf warten, bis neue Fahrzeuge die jetzige Flotte ergänzen.
Bisher schien Alstom einer einvernehmlichen Lösung gegenüber offen zu sein. Doch dazu gab es erneut keine Auskunft. „Zu laufenden Verfahren äußern wir uns nicht“, hieß es am Mittwoch bei dem Bahnhersteller.