Nichtraucherschutz in Berlin: Keine Ausnahme mehr für Shisha-Bars
Bisher gilt das Nichtraucherschutzgesetz nicht für Shisha-Bars. Hier darf überall geraucht werden, draußen sowie drinnen. Es darf Essen serviert werden, was in expliziten Raucherkneipen verboten ist und in Shisha-Bars müssen keine Nichtraucherzonen bzw. Raucherzonen eingerichtet werden. Bisher.
Die Berliner Gesundheitsverwaltung möchte dies ändern und den Nichtraucherschutz auch auf Shisha-Bars ausweiten. Bars mit Wasserpfeifen haben in den letzten Jahren in ganz Berlin aufgemacht, vor allem aber in Bezirken mit einem hohen Migrantenanteil. In Kreuzberg, Neukölln oder Schöneberg reihen sich in den Hauptstraßen Shisha-Bar an Shisha-Bar.
Am Dienstag, 11. September 2018, soll die Gesundheitssenatorin Dilek Kolat, SPD, im Berliner Senat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorstellen. Zuerst hatte der Tagesspiegel über ihr Vorhaben, einen strengeren Nichtraucherschutz durchzusetzen berichtet. Demnach soll die Ausnahmeregelung für Shisha-Bars wegfallen. Auch für E-Zigaretten und E-Wasserpfeifen soll das Nichtraucherschutzgesetz gelten. Diese sind bisher nicht eingeschlossen, was dazu führt, dass beispielsweise auf Bahnhöfen E-Zigaretten geraucht werden, da dieses nicht explizit durch das Nichtraucherschutzgesetz verboten ist.
Das generelle Rauchverbot soll auf Krankenhausbereiche wie Vorplätze und auf Kinderspielplätze ausgeweitet werden.