„Oben ohne“-Streit in Berlin: Frau scheitert vor Gericht

Eine junge Frau war wegen Nacktheit von einem Wasserspielplatz in Berlin vertrieben worden. Sie verklagte das Land auf Entschädigung und verlor in erster Instanz.

Klägerin Gabrielle Lebreton (links) mit ihrer Rechtsanwältin Leonie Thum
Klägerin Gabrielle Lebreton (links) mit ihrer Rechtsanwältin Leonie ThumPressefoto Wagner

Der Saal 100 passt zu diesem Verfahren. Über dem Eingang ist ein Relief angebracht. Es zeigt Adam und Eva, deren Blöße nur hinter einem Feigenblatt im Schritt verborgen ist. Ansonsten sind die beiden nackt. Es herrscht Gleichheit zwischen den Geschlechtern sozusagen. Genau darum geht es an diesem Tag. Gabrielle Lebreton fühlt sich nämlich gegenüber Männern ungleich behandelt. Ein Ordnungsdienst hatte sie gemaßregelt, weil sie halbnackt in der Sonne liegen wollte.

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