Berlin - Für einen 22 Jahre alten Mann ist der Traum, Polizist zu werden, erst einmal geplatzt. Das Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden, dass er diesen Beruf nicht erlernen darf. Der Grund: Der Mann, so das Gericht, sei ein Sympathisant von gewaltbereiten Hooligans.
Vor zwei Jahren hatte sich der Mann bei der Polizei für die Ausbildung zum Beamten im gehobenen Dienst beworben. Die Polizeiführung lehnte die Einstellung des Mannes jedoch ab. Begründet wurde diese Absage mit der charakterlichen Nichteignung des Bewerbers. Die Behörde warf dem Mann vor, ein T-Shirt mit der Aufschrift „Brigade Köpenick since 1999“ getragen zu haben. Damit habe er seine Sympathie für gewaltbereite Kreise im Umfeld des 1. FC Union bekundet, hieß es. Dagegen klagte der Mann. Das Gericht wies die Klage ab und gab der Behörde recht.
Der Polizeidienst stelle hohe Anforderungen an die Unbescholtenheit der Bewerber, hieß es in der Urteilsbegründung. Bereits die öffentliche Sympathiebekundung für die Hooligan-Szene rechtfertige Zweifel an der charakterlichen Eignung. Sonst könnte der Eindruck entstehen, dass ein Polizist nicht unvoreingenommen Straftaten, die von derartigen Hooligan-Gruppierungen ausgingen, verfolge, so das Gericht. Die Einwände des Mannes, dass er mit dem Tragen des Trikots keinerlei Gesinnung repräsentieren wollte, überzeugte die 26. Kammer des Verwaltungsgerichts nicht. Gegen den Mann sprach auch, dass er sich nicht glaubhaft von seinem Verhalten distanziert hat, so das Gericht in seiner Begründung.
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Unklar ist noch, ob der Mann gegen das Urteil in Berufung geht. Nach dem Urteil äußerte sich die Polizei. Sprecher Thomas Neuendorf sagte: „Unsere Auffassung wurde bestätigt, dass Polizisten besondere Pflichten haben und keine Zweifel bestehen dürfen, dass sie sich rückhaltlos für die öffentliche Sicherheit einsetzen.“ Zu den besonderen Anforderungen, die an Polizeibewerber gestellt werden gehört auch, dass sie öffentlich nicht sichtbar tätowiert oder gepierct sind, hieß es im Polizeipräsidium. Schmuck ist erlaubt, so er beim Dienst nicht behindert.