Potsdam - Weil er fast 1300 Postsendungen nicht zugestellt und geöffnet hat, muss ein Briefträger ins Gefängnis. Das Amtsgericht Potsdam verurteilte den 45-Jährigen am Mittwoch zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Das Gericht folgte damit der Staatsanwaltschaft. Es sprach den Angeklagten der Verletzung des Postgeheimnisses sowie des Betruges und des Fahrens ohne Führerschein schuldig.
Der Mann ist mehrfach vorbestraft, unter anderem wegen Betrugs. Deshalb sei auch keine Bewährungsstrafe mehr möglich gewesen, sagte Richterin Cornelia Michalski. Es sei erheblicher Schaden entstanden. Die 10 000 Euro aus den zurückbehaltenen Sendungen seien nur ein Bruchteil. Der Imageschaden für die Post sei sehr viel höher einzuschätzen. Außerdem habe der Briefträger Sozialleistungen vom Jobcenter in Höhe von 16 000 Euro erschlichen. Er hatte sich aus dem Hartz IV-Bezug 2010 selbst die Stelle als Postzusteller besorgt, dies aber nicht dem Amt gemeldet und weiter die Stütze kassiert. Bei seiner Anstellung habe ihn niemand gefragt, ob er vorbestraft sei, sagte der 45-Jährige aus. Er habe zunächst als Briefträger mit dem Fahrrad in Berlin-Spandau gearbeitet, später fuhr er in Stahnsdorf Pakete mit einem Postwagen aus. Niemand habe nach einer Fahrerlaubnis gefragt.
Vielleicht müsse die Post ihr Kontrollsystem umstellen. Das entschuldige aber nicht die kriminelle Energie des 45-Jährigen, sagte die Richterin. Der Mann hatte gestanden, im Sommer 2012 keine Lust mehr auf die Auslieferung von Werbesendungen gehabt zu haben. Stattdessen habe er diese Sendungen einem Bekannten geliefert, der sie als Altpapier verkaufte. Später habe er Pakete mit Heimelektronik für sich behalten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)