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Seit dem 2. Februar gilt die Wolfsverordnung in Brandenburg - es ist die bundesweit erste. Sie legt auch fest, wann ein streng geschützter Wolf als „Problemtier“ eingestuft und geschossen werden darf. „Nun ist ein erster entsprechender Antrag von einem Nutztierhalter gestellt worden“, sagte Thomas Frey, Sprecher des Potsdamer Landesumweltamtes, das eine solche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss erteilen muss.
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