Prozess gegen U-Bahn-Treter: Verfahren gestoppt - Schöffin wird ausgetauscht
Die 21. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin hat das Verfahren gegen den 28-jährigen Svetoslav S. wegen Befangenheit einer Schöffin ausgesetzt. Wie das Landgericht am Freitagmittag mitteilte, wird die Hauptverhandlung am 26. Juni neu beginnen. Für die Neuverhandlung werden neue Schöffen benannt. Die jetzt für befangen befundene Schöffin wird nicht noch einmal eingesetzt.
Dem Angeklagten Svetoslav S. wird zur Last gelegt, am 27. Oktober 2016 auf einer Treppe im U-Bahnhof Hermannstraße eine Passantin völlig unvermittelt von hinten wuchtig in den Rücken getreten zu haben, so dass diese die Treppe hinuntergefallen sei und sich verletzt habe.
Zum Prozessauftakt am Donnerstag hatte die Verteidigung des Angeklagten ein Ablehnungsgesuch gegen eine von zwei Schöffen gestellt, weil diese vor einigen Jahren in einem "Tagesspiegel"-Leserbrief im Zusammenhang mit Jugendkriminalität die Kompetenz der zuständigen Behörden angezweifelt habe.
Besorgnis offenbar berechtigt
In einem weiteren Leserbrief soll sie sich in anderem Kontext unangemessen über Menschen mit Migrationshintergrund geäußert haben. Die 21. Große Strafkammer beschloss nun nach Anhörung der betreffenden Schöffin und der übrigen Verfahrensbeteiligten, die Verhandlung auszusetzen: "Die Schöffin konnte offenbar die Besorgnis der Befangenheit nicht ausräumen", sagte die Gerichtssprecherin Lisa Jani der Berliner Zeitung.
Große Strafkammern sind gemäß Gerichtsverfassungsgesetz in der Regel mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt. Schöffen sind Laienrichter, die für eine Dauer von fünf Jahren gewählt und immer paarweise aufgestellt werden. Wenn einer davon abgelehnt wird, muss also auch der andere gehen.
Die ausgewechselte Schöffin war eine so genannte Hilfsschöffin, der Einsatz im Prozess gegen Svetoslav S. war ihr erster Einsatz bei einer Großen Strafkammer und ihr insgesamt zweiter Einsatz beim Landgericht Berlin seit ihrer Ernennung im Jahr 2014 überhaupt. (mit kbi.)