Prozess um gefährliche Körperverletzung: Vater lässt Sohn illegal beschneiden

Das Verfahren gegen einen Vater, der seinen siebenjährigen Sohn illegal beschneiden ließ, ist gegen eine Geldauflage in Höhe von 2500 Euro eingestellt worden. Der 46-Jährige hatte im Januar 2013 einen rituellen Beschneider beauftragt, der über keine ärztliche Zulassung verfügte. Zwar habe sich der Angeklagte strafbar gemacht, aber eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage sei unter anderem mit Blick auf die Kinder des nicht vorbestraften Angeklagten vertretbar, begründete das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag seine Entscheidung.

Der aus dem Libanon stammende Vater von vier Kindern hatte zuvor im Prozess um gefährliche Körperverletzung erklärt, er habe nicht gewusst, „dass wir das in Deutschland nicht so machen dürfen“. Zwei ältere Söhne seien im Libanon beschnitten worden. Die Verteidigerin sagte, zur Anzeige der Mutter des Jungen sei es vor dem Hintergrund der Trennung der Eltern und familienrechtlicher Verfahren gekommen.

Beschneidung mit Lasergerät

Laut Anklage benutzte der Beschneider in einer Wohnung in Berlin-Friedrichshain vermutlich ein Lasergerät, der Junge habe Schmerzen erlitten. Das Verfahren gegen den Mann war wegen Verhandlungsunfähigkeit abgetrennt worden.

Die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. So müssen solche Eingriffe nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden. In den ersten sechs Lebensmonaten des Säuglings dürfen religiöse Beschneider den Eingriff vornehmen, solange sie ausgebildet sind. Ist das Kind älter, sind ausschließlich Ärzte zuständig. (dpa)