Radarfallen falsch aufgestellt: Hier blitzt die Berliner Polizei illegal
Ein Berliner Strafverteidiger hat vergangenen Dienstag einen womöglich folgenreichen Rechtsstreit gewonnen. Ein Verfahren gegen einen seiner Mandanten, der am Tiergartentunnel geblitzt worden war, wurde eingestellt. Begründung: Der Blitzer hätte nach Auffassung des Gerichts überhaupt nicht in Betrieb sein dürfen.
In der Gerichtsverhandlung stellte sich heraus, dass „ein Mitarbeiter des Eichamtes der Polizei Berlin untersagt hat, diesen Blitzer zu verwenden“, sagte Anwalt Kay Reese der Berliner Zeitung. Bei einem Blitzer müsste nach dessen Aufstellung anhand einer „sogenannten Konformitätserklärung sichergestellt werden, dass das Gerät nach Vorgaben des Herstellers in einer bestimmten Art und Weise aufgestellt“ worden sei, so der Strafverteidiger weiter. Das sei bei dem fraglichen Blitzer am Reichpietschufer an der Einfahrt zum Tiergartentunnel „nicht der Fall gewesen“. Daher wurde das Verfahren gegen seinen Mandanten, einen Amazon-Fahrer, eingestellt.
Weitere Blitzer betroffen
Bei einem weiteren Blitzer am Reichpietschufer nur wenige Meter weiter fehle ebenfalls besagte Konformitätserklärung. Daher, so Reese, sei „auch dieser Blitzer rechtlich angreifbar“. Bei einem weiteren Blitzer an der Straße des 17. Juni seien zuletzt ebenfalls mehrere Verstöße festgestellt worden, weil das Gerät zeitweise falsch aufgestellt worden sei. Zwar, so schränkt der Jurist ein, würden sich einige Richter nicht um die „fehlende Konformitätserklärung scheren“. Allerdings würden „acht von zehn Richtern“ Verfahren in Zusammenhang mit den Blitzern vom Reichpietschufer derzeit einstellen.