Radfahrer aus Brandenburg klagt gegen Pflicht, Radwege zu benutzen - und könnte Recht bekommen
Velten/Berlin - Sie sind blau, weiß, rund – und sie sollen weg. Die Verkehrszeichen, die Radfahrer in der Ortsdurchfahrt von Velten auf schmale Geh- und Radwege an der Seite verweisen, sollen verschwinden. Darauf hat Sven Krein, der dort oft auf dem Rad unterwegs ist, geklagt. „Radfahrer werden von der Fahrbahn gedrängt – das ist Verkehrspolitik der 1960er-Jahre“, sagt er. Jetzt befasst sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mit dem Fall. Am kommenden Montag kommt Richter Alexander Oerke nach Velten. In der Breiten Straße findet von 10 Uhr an unter freiem Himmel die Gerichtsverhandlung statt.
Muss ich auf den Radweg – oder nicht? Wo die blauen Schilder mit dem weißen Fahrrad stehen, ist es klar: Dort ist der Radweg benutzungspflichtig. Vielerorts wurden die Verkehrszeichen schon abmontiert. Wo sie noch hängen, gibt es nicht selten Streit – wie in Velten.
„Ich will mich nicht verdrängen lassen, auf Wege, auf denen ich nicht so gut gesehen werde wie auf der Fahrbahn“, sagt Sven Krein. „Und ich will schnell fahren.“ Wenn der Frühling kommt, wird er wieder jeden Morgen ins Büro radeln – 34 Kilometer weit nach Berlin-Wilmersdorf. Dort arbeitet der Veltener bei der Investitionsbank. Der 49-Jährige fährt an der Havel entlang und durch Ausläufer des Spandauer Forsts. „Es ist wie im Urlaub“, schwärmt er. Doch es gibt Streckenabschnitte, auf denen sich der Alltagsradler ärgert.
Geteilte Geh- und Radwege führen zu Streit
Einer davon ist die Landesstraße L 172 in Velten – genauer gesagt die Breite und die Germendorfer Straße, auf der laut Krein täglich rund 7000 Kraftfahrzeuge unterwegs sind. Zwischen Uhland- und Poststraße stehen die Schilder, die seinen Unmut erregen: Verkehrszeichen 240 – gemeinsamer Geh- und Radweg. Sie ordnen an, dass Radfahrer die Fahrbahn verlassen müssen. Die Wege an den Seiten sind benutzungspflichtig, „obwohl sie zu schmal sind“, so Krein.
Auf einer Breite von 1,50 Meter liegen Gehwegplatten. „Dort bewegen sich nicht nur Radfahrer, sondern auch Fußgänger, was immer wieder zu Konflikten führt. Man ist zur Arbeit unterwegs – und plötzlich taucht eine Seniorin auf.“ Auch Fußgänger würden sich dort unwohl fühlen.
Zwar sind die Wege insgesamt rund 2,50 Meter breit, beiderseits der Gehwegplatten liegt auf einer Breite von jeweils 50 Zentimetern Kleinpflaster. „Auf dem Pflaster ist aber kaum jemand unterwegs. Mit Rollator kommt man da nur schwer voran“, sagt Krein. „Alles konzentriert sich also auf den nur 1,50 Meter schmalen Streifen in der Mitte. Und dort werde ich immer wieder ausgebremst.“ Die Benutzungspflicht muss weg, fordert der Veltener. Vor fast genau fünf Jahren zog er vor Gericht – und bekam Recht.
Zwar bestünde eine „deutlich erhöhte Unfallgefahr für Rad- und Kraftfahrer, falls beide Verkehrsarten auf der Fahrbahn abgewickelt werden“, urteilte das Verwaltungsgericht Potsdam 2015. Die Fahrbahn sei nur 6,50 Meter breit, Autofahrer müssten beim Überholen auf die Gegenfahrbahn ausweichen. Trotzdem habe der Landkreis Oberhavel „ermessensfehlerhaft“ entschieden. Die Behörde gehe zu Unrecht davon aus, dass der gemeinsame Geh- und Radweg breit genug ist, so die 10. Kammer des Gerichts.
Jetzt entscheidet das Oberverwaltungsgericht
Anlagen dieser Art müssten innerorts mindestens 2,50 Meter breit sein, die Wege in Velten seien aber nur 1,50 Meter breit. Das Pflaster vermittelt „bereits optisch nicht den Eindruck, dem Fuß- und Radverkehr zur Verfügung zu stehen“. Auch sei der Verlauf an Grundstückszufahrten nicht erkennbar. Fazit: Die Wege erfüllten die Vorgaben nicht.
Doch das Urteil wurde nicht rechtskräftig, der Landkreis Oberhavel ging in Berufung. Die Straße diene dem überörtlichen Verkehr, viele Autos seien unterwegs. Die Sicherheit gebiete es, weiterhin den Rad- vom Kraftfahrzeugverkehr zu trennen, so die Behörde.
Nun entscheidet das OVG, ob die Berufung Erfolg hat. Sven Krein hofft, dass er sich durchsetzt: „Mitte Februar hat es bereits zugunsten eines Radfahrers aus Kleinmachnow entschieden.“ Peter Weis wollte sich auf dem Zehlendorfer Damm nicht auf Radwege an der Seite zwingen lassen. Eine besondere Gefahrenlage gebe es nicht, auf der Straße seien höchstens 1200 Autos pro Stunde unterwegs, so das OVG. Die blau-weißen Schilder müssen weg.