Richtig parken, aber falsch
Die Frage des Innenstädters: Herrscht vor einem abgesenkten Bordstein Parkverbot?

Dass nun wieder mehr Menschen von Zuhause aus arbeiten, beeinflusst die Müllsituation in manchen Häusern, denn: mehr Menschen, mehr Müll. Das war schon im ersten Lockdown ein Problem, kürzlich kam noch der super terminierte BSR-Streik hinzu, und jetzt laufen die Papiertonnen über. Das hat zwei Gründe: Das beauftragte Unternehmen ist total unzuverlässig. Und manchmal kann der Müll tatsächlich nicht abgeholt werden, weil das Haus zugeparkt ist. Vor den Eingängen der Nebenhäuser sieht es häufig genauso aus.
In der Nachbarschaft kommt deshalb die Frage auf, warum eigentlich am Haus kein Halteverbot-Schild hänge, schließlich sei ja der Bordstein abgesenkt. Weil das Problem nicht ganz neu ist, liegt eine ältere Info des Ordnungsamts vor: keine Einfahrt, keine Querung = kein Parkverbot, da kann der Bordstein abgesenkt sein, wie er will. Ein Nachbar will das nicht recht glauben und schreibt: „Abgesenkt, also Parkverbot.“ Als müsse man sich etwas nur ganz doll wünschen, damit es wahr wird.
Später schreibt eine Nachbarin, sie habe jetzt im Internet nachgelesen und laut StVO sei glasklar, dass vor abgesenkten Bordsteinen grundsätzlich nicht geparkt werden dürfe. Abschleppen könne man aber nur bei Feuerwehreinfahrten. Warum das vermeintliche Parkverbot kein Grund zum Abschleppen sein sollte, wenn doch der theoretische Grund für das Parkverbot die Sicherstellung einer Zuwegung sein soll, erklärt sie nicht.
Tags darauf meldet sich Nachbar 1, das Ordnungsamt hat ihm die unbefriedigende Information bestätigt: Wer sein Auto hier abstellt, macht rechtlich nichts falsch. Lustigerweise hat vor einem anderen Haus der Straße zeitgleich jemand einen Zettel unter den Scheibenwischer eines vor einem abgesenkten Bordstein abgestellten Autos geklemmt: Das Parken sei hier verboten und könne mit 30 Euro Bußgeld geahndet werden. Als müsse man nur etwas aufschreiben, damit es wahr wird.