Schallschutz am BER: Die gerundete Null
Auch wenn in jüngster Zeit weniger vom Geld die Rede war, wenn es um den neuen Flughafen BER ging: Sollten die Richter des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG), die am Donnerstag und Freitag erneut über den Schallschutz für die Flughafenanwohner verhandeln, bei ihrer vorläufigen Rechtsprechung bleiben, wird es wieder ein ganzes Stück teurer für die Planer des Milliardenprojekts in Schönefeld.
Es geht um Kosten von bis zu 571 Millionen Euro. Diese Summe müsste die Flughafengesellschaft übernehmen, um rund 14.000 Häuser so zu dämmen, wie es der Planfeststellungsbeschluss von 2004 – also die behördliche Baugenehmigung – vorsieht. In diesem Fall von zusätzlichen Ausgaben zu sprechen, wäre allerdings nicht korrekt. Der Flughafen hat vielmehr jahrelang versucht, aus Kostengründen die Lärmschutzauflagen anders zu interpretieren.
Dagegen geklagt haben Anwohner sowie die Umlandgemeinden Blankenfelde-Mahlow und Eichwalde. Das OVG gab ihnen im Juni des vergangenen Jahres per einstweiliger Anordnung recht. Ob das Gericht sein abschließendes Urteil noch in dieser Woche fällt, ist offen. Letztlich geht es um die nur scheinbar unbedeutende Frage, wie oft der maximale Lärmpegel tagsüber in Wohnräumen den Wert von 55 Dezibel übersteigen darf: Gar kein Mal, wie Anwohner sagen, und es auch in der Baugenehmigung vorgesehen war. Oder durchschnittlich „weniger als 0,5 Mal“, wie das Infrastrukturministerium (MIL) in Potsdam und die Flughafengesellschaft den vorläufigen OVG-Beschluss vom Juni interpretieren. Deren Rechnung: Wenn der Grenzwert von 55 Dezibel an 89 der 180 verkehrsreichsten Tage überschritten wird, wäre das rechnerisch weniger als 0,5 Mal – gerundet eine Null.
Flughafengesellschaft in Erklärungsnot
Ein brisantes Dokument, das dem Gericht inzwischen vorliegt, bringt sowohl die Flughafengesellschaft als auch das Infrastrukturministerium in Erklärungsnot. Aus einem Gesprächsprotokoll geht hervor, dass die Flughafengesellschaft das Ministerium bereits am 20. November 2008 darauf hingewiesen hat, die Lärmschutzauflagen des Planfeststellungsbeschlusses aus Kostengründen nicht umsetzen zu wollen. Die kalkulierten 139 Millionen Euro reichten dafür nicht aus.
Das Ministerium wies das Ansinnen laut Protokoll zwar zurück. Doch es unternahm offenbar auch nichts, um die Flughafengesellschaft von ihrem Vorhaben abzubringen. Im Gegenteil: Sie ließ zu, dass die Flughafengesellschaft zunächst eine sechsmalige Überschreitung des Fluglärm-Grenzwertes annahm, um den Umfang des Passivschallschutzes zu berechnen.
Umso mehr achten jetzt die Betroffenen auf die korrekte Umsetzung. Bis zu 30 Prozent des Immobilien-Verkehrswertes muss die Flughafengesellschaft für Lärmschutz bereitstellen. Wird es teurer, müssen die Immobilienbesitzer mit diesen 30 Prozent entschädigt werden. Die BER-Betreiber werden nach Schätzungen wohl in 85 Prozent der Fälle die Höchstsumme ausgeben müssen. Nach Angaben des Umweltbundesamtes sind um Schönefeld mehr als 100.000 Menschen von Fluglärm betroffen.