Berlin - Einer Lehrerin ist an einer staatlichen Schule in Wedding untersagt worden, ein christliches Kreuz um den Hals zu tragen. So schildert es jedenfalls der Pankower Pfarrer Karsten Minkner, der den Fall vor die jüngste Landessynode brachte. „Die Frau hat mir in einem seelsorgerischen Gespräch auch die schriftliche Dienstanweisung des Schulleiters gezeigt“, sagte Minkner der Berliner Zeitung. Darin sei sie gebeten worden, die Halskette mit dem Kreuz abzulegen.

Verweis auf Neutralitätsgesetz

Den Namen der Lehrerin und der Schule wolle er nicht nennen, zumal es sich um ein seelsorgerisches Gespräch gehandelt habe. Begründet worden sei die Dienstanweisung mit dem Verweis auf das mittlerweile umstrittene Berliner Neutralitätsgesetz. Das verbietet Lehrern, Polizisten und Justizbediensteten seit 2005 religiöse Symbole im Dienst zu tragen – egal ob Kopftuch, Kippa oder Kruzifix.

Zuletzt sorgten mehrere Klagen kopftuchtragender Muslima für Aufsehen. Das Bundesverfassungsgericht hatte sich zuletzt gegen ein pauschales Kopftuchverbot ausgesprochen. Seitdem wird in Berlin darüber diskutiert, ob man das Gesetz verändern muss. Nun geht es zur Abwechslung mal um das christliche Kreuz.

Kirchenleitung prüft den Fall

Pfarrer Minkner nutzte die Landessynode, um das Thema der Kirchenleitung zu präsentieren. Dort stellte er mehrere Fragen zu dem Komplex. Unter anderem, ob die Kirche Lehrer in der Frage hinreichend unterstütze?

Darauf antwortete Jörg Antoine, Präsident des Evangelischen Konsistoriums, dass Berlin mit dem Thema gelassener umgehen sollte. Er betonte, dass die evangelische Kirche die Regelung für verfassungswidrig halte. Der Kirchenleitung sei bisher nur ein weiterer Fall bekannt, in dem eine Lehrerin gebeten wurde, das Kreuz abzulegen.

Landesbischof Markus Dröge sagte, man setze sich für die Freiheit ein, das Kreuz zu tragen.

Bildungsverwaltung leugnet Kenntnis des Falls

Die Bildungsverwaltung teilte am Montag mit, den Fall nicht zu kennen. Womöglich sind aber auch die Akteure in den Osterferien schlecht zu erreichen. Der Vorfall dürfte die Debatte um das Neutralitätsgesetz weiter befeuern. Brisant ist, dass sich das jüngste Geschehen ausgerechnet an einer Weddinger Schule abgespielt haben soll. Denn für Schulen, wo Schüler verschiedener kultureller Herkünfte zusammenkommen, war das Gesetz einst gemacht worden. Es sollte den Schulfrieden sicherstellen.

Die Spitze der Landeskirche hält sich mit einer abschließenden Bewertung des Vorfalls zurück. Offenbar sucht man noch den Kontakt zur Lehrerin, um die Vorwürfe zu prüfen.