Berlin-Durch die Ausübung des bezirklichen Vorkaufsrechts in Milieuschutzgebieten sind in dieser Legislaturperiode bisher 2295 Wohnungen in die Hände einer landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft, einer Genossenschaft oder eines anderen Dritterwerbers gelangt. Das geht aus der Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Christian Gräff hervor, die am Montag veröffentlicht wurde. Die Bezirke übten das Vorkaufsrecht danach vom Jahr 2017 bis Anfang 2021 insgesamt 80-mal zugunsten eines gemeinwohlorientierten Dritten aus.
Mit 1681 Wohnungen ging der Großteil der Unterkünfte an die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften. Die Wohnungsbaugesellschaft Mitte (WBM) übernahm mit 526 Wohnungen unter den landeseigenen Unternehmen die meisten Wohnungen, gefolgt von der Stadt und Land, die 462 Wohnungen erwarb, der Gewobag mit 437 Wohnungen, der Gesobau (125 Wohnungen), der Degewo (103) und der Howoge (28). 15 Wohnungen wurden zudem von der landeseigenen Berlinovo Grundstücksentwicklung GmbH übernommen. Die übrigen Wohnungen wurden von sieben Genossenschaften, zwei Stiftungen, den Mietern und von einer Privatperson erworben.
Bei Verkäufen von Wohnhäusern in Milieuschutzgebieten haben die Bezirke zwei Monate Zeit, um in den Kaufvertrag einzutreten, wenn zu befürchten ist, dass die Ziele des Milieuschutzes ausgehebelt werden. Abwenden kann ein Erwerber die Ausübung des Vorkaufsrechts, wenn er sich in einer Vereinbarung mit dem Bezirk zu einem besonderen Mieterschutz verpflichtet. Dazu gehört unter anderem der Verzicht auf die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gehört vor allem in den beliebten Gründerzeitvierteln der Innenstadtbezirke zu einem gängigen Geschäftsmodell von Investoren. So verspricht der Einzelverkauf der Wohnungen lukrative Gewinne.
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Finanzielle Unterstützung aus der Landeskasse
Aus Sicht der verantwortlichen Politiker ist die Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung die beste Lösung. Denn dadurch bleibt der Mieterschutz gewahrt, ohne dass das Land Berlin die Ausübung des Vorkaufsrechts mit Zuschüssen aus der Landeskasse unterstützen muss. Damit es für die privaten Erwerber einen Anreiz gibt, eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen, müssen die Bezirke glaubhaft machen, dass sie vom Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Sonst gibt es keinen Grund, einen verbesserten Schutz per Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen.
Das Land Berlin hat die Ausübung des Vorkaufsrechts in dieser Legislaturperiode aus verschiedenen Töpfen mit Kapitalspritzen in Höhe von rund 31,8 Millionen Euro unterstützt. Der Löwenanteil davon kam den landeseigenen Unternehmen zugute. Im Rahmen der Förderung des Erwerbs von Bestandsbauten durch Genossenschaften wurden zudem Förderdarlehen in Höhe von rund 33 Millionen Euro ausgereicht.