Senat lehnt zu Recht das Volksbegehren „Berlin autofrei“ ab

Die rot-grün-rote Landesregierung will zwar die Verkehrswende, aber nicht so brutal wie die Bürgerinitiative. Die Begründung könnte dem Senat auf die Füße fallen.

Weniger Autos in der Innenstadt, das ist das Ziel der Verkehrswende.
Weniger Autos in der Innenstadt, das ist das Ziel der Verkehrswende.dpa

Der Berliner Senat hat das Volksbegehren „Berlin autofrei“ abgelehnt. Das ist eine nachvollziehbare Entscheidung. Die Initiatoren wollen zu viel, zu schnell, zu massiv: Alle Straßen innerhalb des S-Bahn-Rings werden nach ihrem vorgelegten Gesetzentwurf nach einer angemessenen Übergangszeit zu autoreduzierten Straßen, einzige Ausnahmen sind die Bundesstraßen.

Autoreduziert meint: Erlaubt sind dann noch im Wesentlichen Fußgänger, Radfahrer, ÖPNV, Polizei, Feuerwehr, Taxen, Elektrofahrzeuge, Krankenfahrstühle. Der Rest braucht eine Sondernutzungserlaubnis. Als angemessene Übergangszeit kann man aus dem Entwurf vier Jahre herauslesen.

Das wird zu Verwerfungen führen, da hat der Senat recht. Den Ärger der Autofahrer könnte man vielleicht aushalten, aber nicht den der Berliner außerhalb des S-Bahn-Ringes. Denn solange dort nicht ebenfalls eine vernünftig ÖPNV-Infrastruktur geschaffen wurde, wären Menschen in den Randbezirken die Verlierer. In der Tat gäbe es dann dafür keine Akzeptanz.

Der Senat lehnt allerdings nicht nur deswegen das Volksbegehren ab, sondern er zieht auch noch das scharfe Schwert der Verfassungswidrigkeit. Und das ist bekanntermaßen zweischneidig. Die Begründung des Senats: Der Gesetzentwurf sei ein „unverhältnismäßiger Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit“.  Das Landesverfassungsgericht wird dazu nun befragt.

Auch die vom Senat verfolgte Verkehrswende wird nicht ohne Einschränkungen, Auflagen und Verluste einhergehen. Die spannende Frage wird dann sein, ob das verhältnismäßig ist. Es wird genügend Juristen geben, die diese Frage dem Landesverfassungsgericht vorlegen – und dann auf die mögliche Entscheidung gegen das Volksbegehren hinweisen können.