Mama & Papa wollen das so: Verlängert nur Berlin die Testpflicht an Schulen?

Obwohl die Corona-Zahlen sinken, wird Berlin wohl weiterhin auf zwei Tests pro Woche pro Schüler bestehen. Die örtliche Justiz liefert Schützenhilfe.

Ein Kind mit einem Crona-Schnelltest.
Ein Kind mit einem Crona-Schnelltest.Berliner Zeitung/Markus Wächter

Mit der Entscheidung des Berliner Senats von heute, die Corona-Basisschutzmaßnahmen gegen die Pandemie bis zum 30. Juni zu verlängern, gibt es auch grünes Licht für eine ganz besondere Berliner Anomalie: Die Testpflicht an Schulen kann über Pfingsten hinaus weiterbestehen – in Berlin als einzigem der 16 Bundesländer.

Eine konkrete Entscheidung wird Schulsenatorin Astrid-Sabine Busse (SPD) am Mittwoch fällen müssen. Noch am heutigen Dienstagabend soll der Hygienebeirat der Senatsbildungsverwaltung zusammenkommen, in dem unter anderem Mediziner sitzen.

Keine Empfehlung an Busse, aber ein gut gemeinter Hinweis

Gesundheitssenatorin Ulrike Gote (Grüne), qua Amt Fachfrau für Corona im rot-grün-roten Kabinett, wollte nach der Sitzung auf Nachfrage „keinen Ratschlag“ an die Kollegin aus dem Ressort Bildung geben. Insgesamt jedenfalls gelte für die Stadt, so Gote: „Wir kommen mehr und mehr in einen Gesamt-Normalzustand hinein.“

Das mag so sein. Für die Schüler läuft es zumindest bis Pfingsten – und möglicherweise darüber hinaus – weiter wie bisher: An den rund 800 Schulen der Stadt müssen sich alle zweimal in der Woche testen. Das gilt für Schüler wie für Lehrer oder anderes Personal.

Einfach sind die Tests. Aber sind sie nicht auch sinnlos?

Jede Schule kann selbst entscheiden, wann wer getestet wird. Meistens geschieht dies nach Auskunft der Bildungsverwaltung in jeder Lerngruppe zu Beginn der ersten Schulstunde, sinnvollerweise jeweils montags und an einem weiteren Tag. Die Praxis sei eingeübt, das Prozedere innerhalb weniger Minuten beendet. Von Problemen höre man nichts. Tests seien ausreichend vorhanden.

Doch wie sinnvoll sind Tests an Schulen überhaupt? Werden sie noch gebraucht, da das Virus zwar weiter viele Menschen krank macht, diese Erkrankungen jedoch meistens glimpflich verlaufen?

Corona-Werte sinken insgesamt, aber Schüler bleiben Spitzenreiter

In Berlin wie in allen anderen Bundesländern sinkt die Sieben-Tage-Inzidenz. In Berlin liegt der Wert bei 189,2. Immer seltener müssen Menschen wegen einer Corona-Erkrankung ins Krankenhaus, die Intensivstationen sind nur noch zu 3,6 Prozent mit Corona-Patienten belegt. Das ist nicht nur für Gesundheitssenatorin Gote ein guter Wert. „Das ist entspannt“, sagte sie. Es gebe „keine höhere Belastung“ mehr.

Bei der Frage nach Sinn und Zweck einer verlängerten Testpflicht an Schulen müssen jedoch weitere Werte in den Blick genommen werden: So gehören die Schulkinder zu den Altersgruppen, die weiter die höchsten Inzidenzen aufweisen. Die Altersgruppe zwischen 15 und 19 Jahren liegt mit 251,3 ganz vorne.

Mehr als 99 Prozent der Tests an Schulen sind negativ

Und es lohnt ein weiterer Blick auf Zahlen. So wurden nach Angaben der Bildungsverwaltung allein in der vergangenen Woche mehr als 800.000 Tests ausgereicht. Dabei erwiesen sich 1173 Schüler als positiv. Das sind 0,144 Prozent. Doch so ein Wert an sich sagt nichts aus. Die Frage ist, wie er interpretiert wird, und welche Schlüsse daraus gezogen werden. Und dabei gehen die Meinungen auch im dritten Corona-Jahr weiterhin weit auseinander.

Elternausschuss: Argumentieren weniger aus medizinischer Notwendigkeit

Der Landeselternausschuss, die Interessenvertretung der Berliner Eltern mit Schulkindern, hat dazu in den vergangenen Tagen und Wochen ein Meinungsbild eingeholt. Das Ergebnis könnte man mit „eher weitermachen“ umschreiben. „Wir Eltern diskutieren weniger aus der Perspektive einer medizinischen Notwendigkeit. Uns geht es darum, dass die Schulen auf jeden Fall geöffnet bleiben sollen“, sagt der Ausschuss-Vorsitzende Norman Heise im Gespräch mit der Berliner Zeitung. „Und wenn das Testen dazu beiträgt, ist das gut.“

Anders als der Landeselternausschuss sitzt die Bildungsgewerkschaft GEW nach einem Streit im vorigen Jahr nicht mehr im Hygienebeirat der Bildungsverwaltung. So kann sie dem Gremium nicht von ihrem Meinungsumschwung berichten. „Wir sehen überall eine Lockerung bei sinkenden Zahlen“, sagt GEW-Co-Chef Tom Erdmann. „Aus unserer Sicht ist deshalb auch an Schulen ein pauschales flächendeckendes Testen nicht mehr zu rechtfertigen“, so Erdmann.

Diese Äußerung ist einigermaßen überraschend, warnten doch seit Anbeginn der Pandemie vor allem Lehrervertreter vor Schulen als Infektions-Hotspots. Während die vorherige Schulsenatorin, Sandra Scheeres (SPD), sich immer wieder dafür aussprach, Schulen im Zweifel eher offen zu halten als zu schließen, verwiesen GEW und andere Verbände auf das hohe Risiko am Arbeitsplatz für die Beschäftigten. Jetzt also die Rolle rückwärts.

So ist eben nichts sicher in der Pandemie. Wie unterschiedlich auch Gerichte in vergleichbaren Städten Corona-Maßnahmen bewerten können, zeigt sich am Beispiel der Verwaltungsgerichte von Hamburg und Berlin. Während die Hamburger Ende April einer Klage gegen die Testpflicht an Schulen stattgaben, entschieden die Kollegen aus Berlin in der vergangenen Woche genau andersherum – und damit gegen eine Gruppe klagender Eltern.

Nach Auffassung der Hamburger Richter verletze die Testpflicht die Antragsteller in ihren Rechten. Testpflicht und Maskenpflicht stellten Eingriffe in das Recht der Antragsteller auf schulische Bildung dar und bedürften daher einer Grundlage in einer Rechtsvorschrift. Die Corona-Verordnung enthalte für Masken- und Testpflichten in Schulen jedoch keine Vollregelung, heißt es in der Begründung.

Gerichte machen die Corona-Politik: in Hamburg anders als in Berlin

Die Berliner Verwaltungsrichter begründeten ihre Entscheidung pro Testpflicht so: Es bestünden keine Bedenken gegen die Regelung der Testpflicht durch Rechtsverordnung.

So unterschiedlich die Urteile ausfallen, so groß ist ihr Einfluss auf politische Entscheidungen. So hob der Hamburger Senat nach der Gerichtsentscheidung die Testpflicht in den Schulen der freien und Hansestadt auf. In Berlin dagegen spricht – auch wegen des positiven Votums des Gerichts – vieles für eine Verlängerung.