Sieben Entwürfe: Viel Stahl, viel Glas - Wer baut am Checkpoint Charlie?
Die einen errichten einen Turm direkt über der Friedrichstraße, andere lassen ihre Häuser wie angekippt aus dem Boden wachsen, wieder andere planen den Bau treppenartiger Hochhäuser – überwiegend unkonventionelle Entwürfe sind von den sieben Architekturbüros eingegangen, die sich am städtebaulichen Wettbewerb zur Gestaltung der letzten freien Grundstücke am ehemaligen Grenzübergang Checkpoint Charlie beteiligt haben.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hat am Donnerstag in der Zimmerstraße 92-94 in Mitte eine Ausstellung eröffnet, in der die Entwürfe zu sehen sind. Die Präsentation ist Teil der Bürgerbeteiligung. An diesem Freitag (17 bis 20 Uhr) und am Sonnabend (12 bis 20 Uhr) können die Berliner in den Ausstellungsräumen Kommentare und Anmerkungen zu den Entwürfen abgeben. Am Montag soll dann eine Jury entscheiden, welcher Entwurf Grundlage für die künftige Gestaltung sein soll. Das letzte Wort über die Bebauung werde aber das Abgeordnetenhaus haben, sagte Manfred Kühne, Leiter der Abteilung Städtebau und Projekte der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Konkret geht es um die noch freien Flächen rechts und links der Friedrichstraße. Der Investor Trockland will dort ein Hotel, Büros, Geschäfte und Wohnungen bauen. Außerdem soll ein Museum entstehen, das an die Geschichte des Ortes und den kalten Krieg erinnert.
Vorgabe für die Architekten war, auf dem Grundstück westlich der Friedrichstraße eine Geschossfläche von 26.000 Quadratmetern unterzubringen. Auf dem Grundstück östlich der Friedrichstraße sollten sie 23.500 Quadratmeter Geschossfläche stapeln. Dabei galt es, nicht nur die Vorgaben des Investors, sondern zugleich die Wünsche des Landesdenkmalrates zu berücksichtigen.
Wünsche der Denkmalschützer
Der Rat empfiehlt, „die Umgebung des Checkpoint Charlie und der Grenzübergangsstelle Friedrichstraße so weit wie möglich in ihrer heute erhaltenen Form“ zu bewahren. Dazu zählt er vor allem die beiden breiten, haushohen Brandwände. Diese haben sich nach Ansicht der Denkmalschützer seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges „ins kollektive Gedächtnis“ eingeprägt.
Mal mit mehr, mal mit weniger Geschick haben die sieben Architekturbüros die Vorgaben erfüllt. Besonders gewagt erscheint der Vorschlag des Büros von David Chipperfield. Die Architekten wollen die Friedrichstraße mit einem 90 Meter hohen Turm überbauen, wobei die Autos unter dem Turm durchfahren sollen. Eine der Brandwände wird jedoch fast zugebaut.
Spektakulär präsentiert sich der Vorschlag des Berliner Architekturbüros Graft. Sie platzieren zwei einander gegenüberliegende Gebäude an der Friedrichstraße so, als kippten sie nach hinten weg. Damit liefern sie zwar ein architektonisches Ausrufezeichen, doch die Brandwände rücken erneut in den Hintergrund.
Kaum einem Büro gelingt es, die Sicht auf die Brandwände frei zu halten und sich zugleich respektvoll an der vorhandenen Bebauung zu orientieren. Am besten schaffen dies noch die Architekten des Büros Sauerbruch und Hutton. Mit maximal 37 Meter hohen Gebäuden kommen sie der vorhandenen Bebauung sehr nahe. Ansonsten gruppieren sie die Häuser sehr städtisch um Innenhöfe und versenken das geplante Museum unter dem Platz an der Zimmer-/Ecke Friedrichstraße. Der Blick auf die Brandwände bleibt frei. Unabhängig davon, wer aus dem städtebaulichen Wettbewerb als Sieger hervorgeht, steht ein Architekt für die spätere Realisierung schon fest. Das Büro Graft soll das Hard-Rock-Hotel entwerfen, das östlich der Friedrichstraße geplant ist. Darauf hat sich der Investor festgelegt.
Vorkaufsrecht für Berlin
Vielleicht kommt es aber auch noch einmal ganz anders. Mittlerweile fordern einige Architekten und Stadtplaner nämlich, dass Berlin sein Vorkaufsrecht nutzen sollte, um das Areal in öffentlicher Trägerschaft zu entwickeln. Hintergrund: Noch gehören dem Investor die Flächen nicht. „Seit der Insolvenz des früheren Eigentümers liegen die Grundstücke beim Insolvenzverwalter“, sagt Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD). Wenn er diese verkaufe, könnte das Land Berlin das Vorkaufsrecht theoretisch geltend machen. Bei einer Zwangsversteigerung wäre das Vorkaufsrecht indes wirkungslos.