Wegen Plauderei mit Clan-Chef: Berliner Gericht zieht „Officer Denny“ den Stecker
Der Berliner Polizist sammelte viele Follower auf TikTok. Sein Arbeitgeber untersagte ihm die Social-Media-Auftritte. Zu Recht, befand jetzt das Verwaltungsgericht.

Mit seinen launigen Filmclips erlangte der Berliner Polizist eine gewisse Berühmtheit in den sozialen Medien. Seinen mehr als 170.000 Followern auf TikTok, die seine Beiträge insgesamt 3,5 Millionen Mal likten, gibt er mal Rechtstipps („Muss ich eigentlich immer meinen Führerschein dabeihaben?“), mal kommentiert er die Lyrik irgendwelcher Rapper. Der Berliner Polizeihauptkommissar, der auch auf Instagram und Youtube unterwegs ist, nennt sich „Officer Denny“ und tritt meistens in Uniform auf.
Und einmal interviewte er auch Arafat Abou-Chaker, der als Oberhaupt des Abou-Chaker-Clans gilt, von dem zahlreiche Familienmitglieder der organisierten Kriminalität zugerechnet werden. Die beiden wirkten im Gespräch vertraut, man duzte sich.
Das wurde dem Polizisten zum Verhängnis. Nach dem Interview darf er nicht mehr als Polizist in den sozialen Medien auftreten. In einem Eilverfahren bestätigte das Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ein entsprechendes Verbot der Polizei, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.
Wegen des Interviews mit dem Clan-Chef hatte das Polizeipräsidium dem Hauptkommissar die Social-Media-Auftritte schon im Juni letzten Jahres untersagt und ihn aufgefordert, seine Beiträge und den Profilnamen zu löschen. Dagegen war der Polizist vor das Verwaltungsgericht gezogen.
Treuepflichten gegenüber seinem Dienstherrn
Das Gericht kam nun zu dem Schluss, dass der Beamte bei der Ausübung der Nebentätigkeit dienstliche Pflichten verletzt habe. Das Interview mit dem Angehörigen eines Berliner Clans offenbare „ein nicht zu akzeptierendes Näheverhältnis zum Clan-Milieu“. Dies begründe Zweifel daran, ob der Antragsteller sein Amt künftig pflichtgemäß und unparteiisch ausüben werde. Als Polizeibeamter unterliege der Antragsteller besonderen Treuepflichten gegenüber seinem Dienstherrn, denen private Kontakte in diese Szene widersprächen.
@officer_denny Weil immer so viele nach Bushido fragen 😅 #bushido #rap #polizei #polizist #comedy #deutschrap ♬ Drilla - Opps & Blocks
Gegen den Beschluss hat der TikTok-Star, der eine Nähe zum Clan-Milieu stets bestritt, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt.
Die Gewerkschaft der Polizei ist zufrieden und verschickte am Freitag eine Erklärung: „Wenn man als Sicherheitsbehörde authentisch Nachwuchs werben und Polizeiarbeit nahbringen möchte, sollte das ausschließlich über Corporate Influencer geschehen“, heißt es darin. Es sei gut, dass Berlins Polizei die Gefahren mittlerweile erkannt habe und an verbindlichen und transparenten Regeln und Tipps arbeite, nachdem die Thematik lange stiefmütterlich behandelt worden sei.
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