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Potsdam Spielhallen müssen in Brandenburg vorerst weiter für Publikum geschlossen bleiben. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine entsprechende Regelung in der Sars-CoV2-Eindämmungsverordnung des Landes mit zwei Eilbeschlüssen bestätigt, wie das Gericht am Mittwochabend mitteilte. Demnach ist die Vorgabe trotz rückläufiger Corona-Infektionszahlen derzeit verhältnismäßig und angemessen. (OVG 11 S 49.20 und OVG 11 S 52.20)
Es sei damit zu rechnen, dass sich Kunden in Spielhallen länger aufhalten als etwa in Gaststätten und Geschäften, die in Brandenburg wieder in Betrieb sein dürfen. Das Infektionsrisiko sei deshalb höher. Zudem prüfe das Gesundheitsministerium bei Veränderungen kurzfristig, ob weitere Lockerungen zugelassen werden könnten, argumentierte das Gericht der Mitteilung zufolge. Die Beschlüsse können nicht angefochten werden, berichtet dpa.
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