Urteil : St. Hedwigs-Kathedrale: Der Innenraum wird umgebaut
Dass die Zerstörung eines Kunstwerks möglich ist, wenn der Denkmalschutz sich nicht davorstellt, ist seit Jahrzehnten ein Ärgernis der deutschen Denkmalpflege-Debatten.

Berlin - Auch das Urheberrecht der einst beteiligten Künstler kann die rabiate Zerstörung des Innenraums der St. Hedwigs-Kathedrale durch das Berliner Erzbistum nicht stoppen. Das hat am gestrigen Dienstag das Berliner Landgericht entschieden. Zur Enttäuschung der vielen anwesenden Freunde des in den 1950er-Jahren entstandenen, einmaligen Gesamtkunstwerks, an dem unter der Leitung des Architekten Hans Schwippert Künstler aus beiden Teilen Deutschlands gearbeitet hatten.
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