Stadtbild: Knorke Urteil
Berlin - Natürlich ist es fies, was man sich als Berliner Lehrer so alles gefallen lassen muss. Und da reden wir noch nicht über Arbeitszeitkonten, nervige Schüler oder ebenso nervige Eltern. Allein, dass man selbst im Angestellten-Status schuftet, während das Land Berlin munter verbeamtete Lehrer aus anderen Bundesländern abwirbt und diese in ihrem paradiesischen Status belässt, ist eine Gemeinheit. Jedenfalls aus Sicht eines Berliner Lehrers, der selbst auch gerne Beamter wäre.
Nachdem das Land seinen Antrag dafür abgelehnt hatte, klagte der Mann auf Schadenersatz. Und ließ sich dafür eine bemerkenswerte Begründung einfallen: Hier werde gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Er, der er zur Ethnie der Berliner gehöre, werde diskriminiert. Dass er gebürtiger Thüringer ist, sah er als vernachlässigbar an. Vielmehr machte er geltend, er spreche den Berliner Dialekt und esse traditionelle Berliner Gerichte, etwa Bollenfleisch. Nur deshalb sei er nicht verbeamtet worden.
Jetzt wies die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts die Klage ab. Die Begründung hat es in sich: Es sei schon zweifelhaft, ob der „Berliner“ überhaupt eine diskriminierungsfähige Ethnie sei, führte das Gericht aus. Denn die Zuwanderung von Menschen aus anderen Gegenden Deutschlands, Europas und der Welt habe dazu geführt, dass die Berliner als objektiv abgrenzbare Einheit kaum erkennbar seien. Und selbst wenn: Der Lebenslauf des Klägers begründe erhebliche Zweifel daran, dass er dieser Gruppe, unterstellt, dass es sie gibt, angehöre, so das Gericht.
Abschließend urteilt die Kammer: Der Mann sei nicht wegen seiner Herkunft benachteiligt worden. Als in Berlin angestellter Lehrer werde er ebensowenig verbeamtet wie Bewerber aus anderen Bundesländern, die dort noch nicht Beamte sind. Bollenfleisch hin, Bollenfleisch her.