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Schwarzfahren mag ja für manchen Zeitgenossen ein Hobby sein, sollte es aber nicht. Denn wer erwischt wird und nicht zahlt, für den kann die Reise schnell im Gefängnis enden. „Schwarzfahren ist ein Straftatbestand“, sagt Claudia Engfeld, die Sprecherin der Justizverwaltung. Wegen „Erschleichens von Leistungen“, wie es im Strafgesetzbuch heißt, sitzt derzeit zum Beispiel etwa jeder siebte Häftling in der Justizvollzugsanstalt Plötzensee ein. Am gestrigen Donnerstag waren es 68 von insgesamt 463 Gefangenen. Außer Schwarzfahrern sind darunter aber auch Fälle, bei denen sich jemand beim Besuch eines Schwimmbades oder bei einer Veranstaltung an den Ordnungskräften vorbeischmuggeln wollte, ohne zu bezahlen. Und erwischt wurde.
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