Streit mit Vattenvall um Stromnetz Berlin: Gericht verhandelt über Konzessionsvergabe
Berlin - Die Frage, ob das Berliner Stromnetz weiterhin privat betrieben wird oder an das Land übergeht, bleibt weiter offen. Nachdem Vattenfall als Eigentümer und Betreiber des Netzes im April gegen die zuvor entschiedene Konzessionsvergabe an die landeseigene Berlin Energie GmbH per Rüge Widerspruch eingelegt hatte, beantragte der Energiekonzern am Freitagmorgen beim Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen die Entscheidung der Vergabekammer des Landes Berlin. Damit ist die Rekommunalisierung des Berliner Stromnetzes zunächst einmal blockiert.
Fristgemäß Einspruch erhoben
Bei Vattenfall will man sich weiter nicht äußern und verweist auf eine Pressemitteilung. Nach dieser habe die Vattenfall-Tochter Stromnetz Berlin GmbH die Auswertung der Angebote eingehend geprüft und sei „zu der Überzeugung gelangt, dass die Auswahlentscheidung rechtswidrig ist“.
Dem Vernehmen nach hatte der schwedische Energiekonzern nach Einsicht in Verfahrensunterlagen etliche Punkte zum Nachteil Vattenfalls entdeckt, die betriebswirtschaftlich und technisch unplausibel erschienen. Daraufhin folgte im April die Rüge samt Bitte um Nachbesserung. Da die Vergabestelle des Senats Veränderungen am 20. Juni ablehnte, nutzte Vattenfall die im Energiewirtschaftsgesetz festgelegte 15-Tage-Frist und beantragte taggenau am Freitag die einstweilige Verfügung.
"Das war erwartbar"
In der zuständigen Senatsfinanzverwaltung überraschte dieser Schritt offenbar die wenigsten. „Das war erwartbar“, sagte Verwaltungssprecherin Eva Henkel. Tatsächlich hatte Vattenfall zuvor bereits die Kriterien des Konzessionsvergabeverfahrens gerügt, war damit allerdings auch vor Gericht gescheitert.
„Wir bedauern den bisherigen Verlauf des Vergabeverfahrens sehr“, erklärt Vattenfall nun per Mitteilung. „Zumal wir dem Land Berlin neben dem Konzessions- auch ein Kooperationsangebot auf Augenhöhe unterbreitet haben.“ Dieses sei aber bisher nicht gewürdigt worden. Das Kooperationsangebot, welches eine Beteiligung an der Stromnetz Berlin GmbH beinhaltet, könne jederzeit vom Land Berlin angenommen werden. Völlig unabhängig von der nun folgenden gerichtlichen Klärung werde weiterhin eine hohe Versorgungsqualität im Berliner Verteilnetz sichergestellt.
Verhandlung für Mitte Oktober angesetzt
Die gerichtliche Klärung lässt aber noch auf sich warten. Das Landgericht Berlin teilte am Freitagnachmittag mit, die beantragte einstweilige Verfügung zunächst nicht zu erlassen. Stattdessen wurde für den 17. Oktober eine mündliche Verhandlung angesetzt.