Berlin - Ausgerechnet die Initiative „Berlin-Werbefrei“ hat Ärger bekommen wegen ihres Logos, mit dem sie für ein Volksbegehren wirbt. Der Berliner Bär ist darauf abgebildet, mit Regenschirm und Strichcode.
Ziel der Initiative ist es, großflächige Reklame im Stadtbild erheblich zu reduzieren. Berlin könnte die erste werbefreie Hauptstadt Europas werden. Im Juli haben die Initiatoren um den Berliner Rechtsanwalt Fadi El-Ghazi der Senatsinnenverwaltung die Listen mit mehr als 42.000 Unterschriften überreicht – über 32.000 davon sind gültig. Damit haben die Werbegegner die erste Hürde zum Volksbegehren geschafft.
Keine Genehmigung
Doch unabhängig von der Zahl der Unterschriften und den Inhalten moniert die Innenverwaltung das Logo. Die Initiative dürfe den Bären in dieser Form nicht verwenden, er sei das Hoheitszeichen des Landes Berlin, nur staatliche Stellen dürften das Wappentier verwenden.
Der Bär – dargestellt als schwarzes, aufrechtstehendes Tier, mit roter Zunge und roten Krallen – dürfe für künstlerische und wissenschaftliche Zwecke verwendet werden. Auch für die staatsbürgerliche Bildung gebe es keine Beschränkung, heißt es in einem Schreiben der Innenverwaltung. Jede andere Verwendung müsse jedoch genehmigt werden. Genau diese Genehmigung werde aber „regelmäßig nicht erteilt“, heißt es in dem Schreiben.
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Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Initiative
Rechtsanwalt El-Ghazi antwortet der Behörde, für einen durchschnittlichen Betrachter sei angesichts des von der Initiative verfremdeten Bären ja wohl erkennbar, dass es sich bei dem Logo um ein Fantasiegebilde handele. Er erkenne also keinen Verstoß gegen hoheitsrechtliche Vorschriften.
Doch die Angelegenheit ist damit nicht erledigt. Die Innenverwaltung hat nach mehreren seitenlangen Briefwechseln und ausführlichen Erklärungen über den Berliner Bären als Hoheitszeichen und Wappentier offenbar genug von der Diskussion. Im Oktober hat sie den Vorgang an das Landesamt für Bürger- und Ordnungswidrigkeiten weitergeleitet. Dort wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Initiative eingeleitet. Die Geldbuße kann bis zu 1000 Euro betragen.