Streit um Fluglärm am BER: Bundesamt lehnt Nachtflüge ab
Berlin - In der Debatte um die Nachtflugregelung am künftigen Flughafen BER bekommt Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) Unterstützung. Sowohl das Umweltbundesamt als auch Sachverständige im Auftrag der Brandenburger Volksinitiative begrüßten am Donnerstag das Begehren um mehr Nachtruhe. Darüber will Platzeck nach einem Landtagsbeschluss mit Berlin und dem Bund verhandeln, den beiden BER-Miteigentümern. Seine Staatskanzlei bekräftigte, das Land wolle die gültige Nachtflugregelung nur im Einvernehmen ändern.
Der Lärmschutzexperte des Umweltbundesamts in Dessau, Thomas Myck, forderte ebenfalls mehr Nachtruhe. „Wir begrüßen den Vorstoß der Landesregierung“, sagte er am Donnerstag der Berliner Zeitung. „Wir verfolgen die Diskussion mit großem Interesse.“ Die bisherige Regelung, wonach der reguläre Luftverkehr am Flughafen Berlin-Brandenburg nur von Mitternacht bis fünf Uhr ruhen soll, sei aus fachlicher Sicht nicht akzeptabel. „Wir sprechen uns aus Gründen des vorsorgenden Gesundheitsschutzes dafür aus, den Betrieb auf allen stadtnahen Flughäfen in Deutschland auf sechs bis 22 Uhr zu beschränken“, sagte Myck.
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So solle gewährleistet werden, dass die Anwohner genug Schlaf bekommen. „Ungestörter Schlaf ist lebensnotwendig“, sagte Myck, der in der Bundesoberbehörde das Fachgebiet Lärmminderung leitet. Untersuchungen hätten ergeben, dass die meisten Menschen auf acht Stunden Schlaf angewiesen seien. Darauf müsse die nächtliche Ruhezeit an stadtnahen Flughäfen wie dem BER abgestimmt werden. „Erwiesen ist, dass Störungen des Schlafs zu schweren Herz- und Kreislauferkrankungen führen. Lärm macht krank“, sagte der Ingenieur. Wenn die Nachtruhe regelmäßig unterbrochen wird, steige der Blutdruck.
Die Flughafengesellschaft, Luftfahrtgesellschaften und Politiker argumentieren, dass ein verschärftes Nachtflugverbot die Wirtschaftlichkeit des BER ernsthaft gefährden würde. Doch hier könne es nicht nur um Kostenfragen gehen, hieß es im Umweltbundesamt. „Gesundheit ist ein wesentliches Gut“, sagte Myck.
Sachverständige: Brandenburg kann Änderung erzwingen
Im Verkehrsausschuss des Potsdamer Landtags begründeten zwei Gutachter im Auftrag der Volksinitiative gegen Nachtflüge, warum deren Ansinnen gerechtfertigt sei und das Land Brandenburg notfalls auch allein längere Ruhezeiten durchsetzen könne. Der Bestandsschutz nach dem Planfeststellungsbeschluss von 2004, auf den sich vor allem Berlin und die Wirtschaft berufen, könne unter bestimmten Umständen durchbrochen werden, sagte die Rechtsanwältin Franziska Heß. Dazu müssten neue Entwicklungen eingetreten sein. Als Beispiele nannte sie Verzögerungen bei der Umsetzung des Schallschutzprogramms für Anwohner, neue lärmmedizinische Erkenntnisse oder die veränderten Flugrouten.
Brandenburg könne Berlin notfalls sogar auf dem Wege der gemeinsamen Landesplanung zwingen, einer neuen Nachtflugregelung zuzustimmen, sagte die Rechtsanwältin. Zudem bestehe die Möglichkeit, den Staatsvertrag beider Länder einseitig zu kündigen. „Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.“ Heß hatte bei Verwaltungsgerichtsprozessen mehrfach Bürgerinitiativen gegen Fluglärmbelästigung vertreten.
Platzecks Flughafen-Koordinator Rainer Bretschneider widersprach der Einschätzung, dass Brandenburg allein ein Nachtflugverbot gegen Berlin und den Bund durchsetzen könne. Die vermeintlich neuen Entwicklungen, die dies nach Angaben von Heß möglich machten, seien alle schon vor dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2011 eingetreten. „Die Voraussetzungen sind nicht erfüllt“, sagte Bretschneider. Das Gericht hatte die bestehende Nachtflugregelung bestätigt.
Luftfracht nachts nicht wichtig
Bretschneider lieferte zudem, entgegen der neuen Position Platzecks, Argumente gegen eine Ausweitung des nächtlichen Flugverbots. Nach dem Vortrag des zweiten Gutachters im Potsdamer Verkehrsausschuss zum Bedarf an Luftfracht sagte er, diese spiele nur eine marginale Rolle. Wichtiger sei der Personenverkehr – was auch die Wirtschaft und der Berliner Senat gegen mehr Nachtruhe geltend machen.
Zuvor hatte der Logistik-Professor Richard Vahrenkamp aus Kassel gesagt, in Berlin seien nachts weit weniger Luftfrachtflüge notwendig als angenommen. Die Betriebsgenehmigung für den BER gehe von „völlig falschen Prognosen“ aus. Außerdem gelte: „Luftfracht ist nicht wirklich eilig.“