Streit um Neubau: Abriss in der Wilhelmstraße genehmigt

Berlin - Das Land Berlin wird dem Eigentümer und Investor des Wohngebäudes in der Wilhelmstraße 56–59 in Mitte den Abriss des Hauses bewilligen und auch einen Neubau mit Luxuswohnungen genehmigen. Dazu gebe es einen Vertrag, räumte Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) am Donnerstag im Abgeordnetenhaus ein.

Der Vertrag stammt aus dem Jahr 2008 und wurde zwischen dem Land und der B.Ä.R. Grundstücksgesellschaft geschlossen, nachdem das Oberverwaltungsgericht einen Teil des Bebauungsplans für die Wilhelmstraße für unwirksam erklärt hatte. In der Änderungsvereinbarung zum Grundstück Wilhelmstraße 56–59, die der Berliner Zeitung vorliegt, heißt es: „Berlin verpflichtet sich, die beantragte entwicklungsrechtliche Genehmigung für dieses Bauvorhaben einschließlich der Genehmigung für den Abriss des Bestandsgebäudes zu erteilen.“ Die B.Ä.R. plant, das Wohngebäude zwischen Behrenstraße und Französischer Straße abzureißen und stattdessen ein Luxuswohnhaus zu errichten.

Der Abriss ist umstritten, weil preiswerter Wohnraum in der Innenstadt vernichtet würde. Zudem hatte sich die B.Ä.R. beim Kauf der Wohnanlage Wilhelmstraße von der Wohnungsbaugesellschaft Mitte 2003 verpflichtet, „nicht unter Berufung auf Eigenbedarf und wegen einer ungenügenden wirtschaftlichen Verwertung zu kündigen“. Demnach können die langjährigen Mieter – von knapp 100 Wohnungen sind noch 44 belegt – nicht wegen des geplanten Abrisses gekündigt werden. Die Bürgerinitiative Wilhelmstraße fordert deshalb den Senat auf, den Vertrag zu kündigen.

Die Linksfraktion im Abgeordnetenhaus kritisiert den Senat scharf: „Durch den Abschluss des Vertrages wurden Mieterschutzrechte auf fatale Weise im Nachhinein ausgehebelt“, sagte die Abgeordnete Carola Bluhm. Die Fraktion wird Akteneinsicht verlangen. Anträge der Linken, die Mieter vor dem Abriss zu schützen, wurden abgelehnt.