Strukturreform: Zwei Senatoren mehr für die Hauptstadt

Berlin - Die Zeiten, in denen der Regierende Bürgermeister auch Kultursenator sein muss, und es Monsterministerien wie die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung gibt, könnten bald vorbei sein. Im Zuge einer Strukturreform von Parlament und Regierung haben sich die vier Abgeordnetenhausfraktionen SPD, CDU, Linke und Piraten darauf geeinigt, dass es ab der kommenden Wahlperiode wieder zehn Senatsmitglieder statt bisher höchstens acht geben darf. Dafür könnte die hohe Zahl der Staatssekretäre, derzeit 23, wieder sinken, das ist aber noch nicht verabredet. Am Dienstagnachmittag wurde der Plan erstmals in den Fraktionen beraten. Nur die Grünen sind noch skeptisch.

Mit mehr Senatoren würde der Zuschnitt der Verwaltungen einfacher, aber auch die Verteilung von Ressortchefs innerhalb einer Koalition. Zurzeit gibt es starke Ungleichgewichte, manchmal muss ein Bereich irgendwo untergebracht werden – wie die Kultur beim Regierenden, die Technologie ohne universitäre Forschung bei der Wirtschaftsverwaltung oder der Verbraucherschutz beim Justizsenator. Zehn Senatoren unter dem Regierenden Bürgermeister gab es bis 2001, davor teils sogar 15. Der Steuerzahlerbund kritisierte den Plan. Auch die Zahl der Staatssekretäre werde wachsen, sagte der Verbandschef Alexander Kraus am Dienstag.

Kritik vom Steuerzahlerbund

Aber auch das Parlament will, wie berichtet, seine Arbeitsfähigkeit verbessern. Das Konzept, das vor allem mehr Mitarbeiter vorsieht, ist jetzt noch einmal geändert worden. So bleibt die Diät bei 3477 Euro brutto mit jährlicher Erhöhung nach standardisierter Berechnung.

Allerdings erhöht sich die monatliche steuerfreie Kostenpauschale von 1018 Euro auf 1500 Euro. Eröffnet ein Abgeordneter ein Büro außerhalb des Parlaments, kommen noch einmal 1000 Euro dazu, um laufende Kosten zu decken. Außerdem können auf Nachweis einmalig Kosten für Computer, Möbel und Material erstattet werden, bis zu 5 000 Euro. Das Budget für Mitarbeiter wird von 580 auf 3000 Euro verfünffacht. Bis zu drei Stellen können damit finanziert werden.

Auch die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen erhalten jeweils 75.000 Euro mehr für Personal- und Sachkosten, um ihre kommunalpolitische Effizienz zu verbessern. Die Verordneten erhalten künftig 520 statt 345 Euro monatliche Entschädigung, hinzu kommen Sitzungsgelder. Im Abgeordnetenhaus soll zudem die Plenardebatte auf elf Uhr vorverlegt und gestrafft werden. Die gesamte Reform kostet rund zehn Millionen Euro jährlich.