Tagebau Jänschwalde in der Lausitz gestoppt: Gericht stoppt Kohleabbau zum 1. September

Cottbus - Ab Sonntag stehen die Braunkohlebagger im Tagebau Jänschwalde erst einmal still. Das Verwaltungsgerichts Cottbus hat am Freitag einen vorläufigen Förderstopp im Lausitzer Revier verhängt. Dieser gilt ab 1. September. Mit dieser Entscheidung hat das Gericht der vom Betreiber Leag beantragten Fristverlängerung für eine Umweltverträglichkeitsprüfung eine Absage erteilt.

Eine solche Prüfung ist Voraussetzung für den Weiterbetrieb des Tagebaus. Das Energieunternehmen wollte sich durch den Antrag auf Fristverlängerung dafür Zeit bis Ende November ausbitten.  Das Verwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Leag keine Gründe vorgebracht hat, die eine Änderung der bereits getroffenen Entscheidung rechtfertigen könnten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVB) hatte am Donnerstag einen vorangegangenen ersten Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus bestätigt, wonach ein Stopp des Tagebaus rechtmäßig ist, wenn der Betreiber bis Ende August keine Umweltverträglichkeitsprüfung einreicht.

DUH fürchtet Gefährdung von Mooren

Anstoß des Ganzen ist eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit der Grünen Liga gegen den Hauptbetriebsplan des Tagebaus für das Jahr 2019. Die Umweltschützer befürchten, dass Filterbrunnen im Bereich des Tagebaus besonders geschützte Feucht- und Moorgebiete gefährden.

„Der Stopp der Braunkohleförderung schützt unmittelbar unsere Pflanzen und Tiere in der Nähe des Tagebaus Jänschwalde. Dass es zu einem kurzfristigen Anhalten des Tagebaus kommt, ist allein dem abenteuerlichen Umgang von LEAG und Bergbehörde mit europäischem Naturschutzrecht geschuldet“, teilte Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, via Twitter mit. 

Für die Bürgermeisterin von Spremberg, Christine Herntier (parteilos), ist der vorläufige Stopp ein „Super-Gau“. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Cottbus empöre die Menschen, sagte sie dem Fachdienst „Tagespiegel Background Energie & Klima“ am Freitag. „Dass davon die AfD jetzt profitiert, ist sicherlich nicht von der Hand zu weisen.“ Die Stadt Spremberg im Landkreis Spree-Neiße liegt in unmittelbarer Nähe zum Tagebau Jänschwalde.

Tagebau Jänschwalde voraussichtlich drei Monate stillgelegt  

Durch den vorläufigen Stopp des Braunkohletagebaus erwartet die Brandenburger Staatskanzlei nur geringe Auswirkungen. Der Energiekonzern Leag rechne mit einem Stillstand von zehn bis zwölf Wochen, sagte der Chef der Staatskanzlei, Martin Gorholt, am Freitag. „Ich hoffe, dass dann nach Vorliegen aller nötigen Unterlagen der Tagebaubetrieb wieder anläuft“, sagte er. „Auswirkungen auf die Beschäftigten sind nach Angaben der Leag vorerst nicht zu erwarten.“ Wichtig sei, dass die Energieversorgung gewährleistet sei, da das Kraftwerk Jänschwalde von einem anderen Tagebau beliefert werden könne.

Die Gewerkschaft IG Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) fürchtet hingegen durch den vorläufigen Stopp des Tagebaus um hunderte Arbeitsplätze. Derzeit werde mit dem Betreiber Leag über Lösungen verhandelt, wie die Folgen für die Betroffenen abgemildert werden könnten, erklärte Oliver Heinrich, Leiter des IG-BCE-Landesbezirks Nordost, am Freitag. Darunter seien der Abbau von Überstunden und der Einsatz an anderen Standorten, um die Kraftwerkversorgung aus anderen Tagebauen sicherzustellen. In dem Tagebau arbeiten laut Betriebsrat etwa 700 Menschen, das nahe Kraftwerk Jänschwalde hat 1000 Mitarbeiter.

Gewerkschaft kündigt Mahnwachen an

Die Gewerkschaft kündigte zudem an, mit Aktionen und Mahnwachen auf die Sorgen der Beschäftigten aufmerksam machen zu wollen. „Wer eine sozial verantwortliche und wirtschaftlich vernünftige Energiewende will, darf nicht zulassen, dass einzelne ihre einseitigen politischen Ziele über Gerichte herbeiklagen“, erklärte Heinrich.

Trotz Hoffnung auf Fristverlängerung hat die Leag auch für den nun eintretenden Förderstopp vorgesorgt. Auf Anordnung des Landesbergamtes wurde mit der Vorbereitung eines Sicherheitsbetriebes begonnen. Damit wird geregelt, wie das Tagebau-Areal gesichert werden muss, um Unfälle zu vermeiden. Unter anderem müssen Abraumbagger und Fördertechnik in eine Sicherheitsstellung gefahren werden. Zudem muss gewährleistet sein, dass das Grundwasser in der Grube nicht unkontrolliert ansteigt, denn dadurch könnte es zu Rutschungen kommen. (dpa/BLZ)