Task Force gegen Geldwäsche: Elf Verdachtsfälle bei Immobiliengeschäften

Eine Task Force im Kampf gegen Geldwäsche untersucht Immobiliengeschäfte und die Übertragung von Unternehmensanteilen.

Im Kampf gegen Geldwäsche hat die neue Berliner Task Force 25 Notare überprüft. 
Im Kampf gegen Geldwäsche hat die neue Berliner Task Force 25 Notare überprüft. dpa/David Ebener

Berlin-Im Sommer 2018 wurden in Berlin 77 Immobilien beschlagnahmt. Eine arabischstämmige Großfamilie soll sie mit kriminell erworbenem Geld bei Zwangsversteigerungen gekauft haben. Damit sich solche Aktionen nicht wiederholen, schaut die Justiz nun genauer hin. So hat jetzt eine neue Task Force im Kampf gegen Geldwäsche 25 Notare überprüft. Wie die Deutsche-Presse-Agentur berichtet, hätten sich dabei elf „Verdachtsfälle“ bei Immobiliengeschäften mit Häusern und Grundstücken sowie der Übertragung von Unternehmensanteilen ergeben, teilte die Justizverwaltung mit.

Im Januar war die Task Force gegen Geldwäsche beim Immobilienkauf bei der Notaraufsicht am Landgericht eingesetzt worden. Sie soll das Einsickern von illegal erworbenem Vermögen in den legalen Kreislauf stoppen. Im Herbst 2018 hatte der rot-rot-grüne Senat einen Fünf-Punkte-Plan gegen Clan-Kriminalität beschlossen. Geprüft wird wegen der Corona-Pandemie laut Justiz seit Ende April. Die Gruppe arbeitet unter Leitung der Richterin Sabine Bünning mit drei Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern. Die Zahlen belegten, dass aktuell bei fast jeder zweiten Prüfung ein Verdachtsfall vorliege, erklärte Bünning. Dies zeige, wie wichtig die Prüfungen vor Ort seien.

Hinweise meist von Banken

Der Kauf von Wohnungen, Häusern oder Grundstücken muss von Notarinnen und Notaren beurkundet werden. Sie wurden laut Justizverwaltung angewiesen, bei größeren Geschäften in punkto Geldwäsche ein Einordnungen in „geringes Risiko“ oder „höheres Risiko“ vorzunehmen. Berlin warte aber dringend auf eine Verordnung des Bundesfinanzministeriums, die die Pflichten der Notare konkretisiere.Im Januar war die Task Force gegen Geldwäsche beim Immobilienkauf bei der Notaraufsicht am Berliner Landgericht eingesetzt worden. Sie soll das Einsickern von illegal erworbenem Vermögen in den legalen Kreislauf stoppen. Im Herbst 2018 hatte der rot-rot-grüne Senat einen Fünf-Punkte-Plan gegen Clan-Kriminalität beschlossen. Geprüft wird wegen der Corona-Pandemie laut Justiz seit Ende April.

Laut Justizverwaltung kamen im Vorjahr von bundesweit 77.252 Hinweisen auf unrechtmäßige Immobilienkäufe nur acht Meldungen von Notaren. Die meisten Hinweise gaben demnach Banken. Laut Justizsenator Dirk Behrendt ist es richtig, bei Notaren genauer hinzuschauen. „Wir werden in den Bemühungen nicht nachlassen, die Geldwäsche zu bekämpfen. Deutschland darf kein Geldwäscheparadies mehr sein“, erklärte der Grünen-Politiker.