Staatsanwalt fordert Bewährungsstrafe für Berliner Frauenärzte

Eine Hochrisikoschwangerschaft endet für einen der beiden Zwillinge tödlich. In ihrem Plädoyer fordert die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe auf Bewährung für die angeklagten Mediziner.

Berlin-Im Prozess um die Tötung eines Zwillings bei der Geburt hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag wegen Totschlags im minderschweren Fall für die zwei angeklagten Frauenärzte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verlangt, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Anwälte der 58-jährigen Oberärztin und des 73-jährigen einstigen Chefarztes der Klinik für Geburtsmedizin an einem Berliner Krankenhaus forderten Freisprüche.

Die beiden Ärzte Babett R. (l.) und Klaus V. (r.) sitzen neben ihren Anwälten. Sie bestreiten den Vorwurf des Totschlags.
Die beiden Ärzte Babett R. (l.) und Klaus V. (r.) sitzen neben ihren Anwälten. Sie bestreiten den Vorwurf des Totschlags.Foto: Berliner Zeitung / Olaf Wagner

Kranker Fötus schwer hirngeschädigt

Im Juli 2010 leiteten die Ärzte bei einer 27-Jährigen in der 32. Schwangerschaftswoche die Geburt von Zwillingen ein. Es war eine Hochrisikoschwangerschaft. Bei einem der Föten war eine schwere Hirnschädigung diagnostiziert worden, die Patientin hatte einem selektiven Fetozid, der Tötung eines Zwillings im Mutterleib, zugestimmt. Laut Gesetz hätte der Spätabbruch vor der Geburt stattfinden müssen. Doch die Mediziner brachten das gesunde Mädchen per Kaiserschnitt zur Welt, spritzten dann dem kranken Zwilling Kaliumchlorid. Es kam zum Herzstillstand.

Die Ärzte hatten erklärt, eine Injektion vor dem Kaiserschnitt sei für das gesunde Kind zu riskant gewesen, da die Zwillinge in einer Plazenta gewachsen seien und das Gift für beide Föten tödlich gewesen wäre. Zudem hätten sie sich „auf der sicheren Seite“ gewähnt, da der kranke Zwilling noch in der Gebärmutter gewesen sei. Das Urteil fällt nächsten Dienstag.