Touristen in Berlin: CDU bremst Gesetz gegen Ferienwohnungen

Berlin - Das geplante Gesetz gegen die Nutzung von Mietwohnungen als Ferienwohnungen verzögert sich, weil die CDU Bedenken hat. Sie will der von Stadtentwicklungssenator Michael Müller (SPD) ausgearbeiteten Regelung erst zustimmen, wenn das Gesetz noch einmal verändert wird. „Es macht ansonsten keinen Sinn“, sagte der wohnungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Matthias Brauner, am Montag der Berliner Zeitung.

Brauner bemängelt, dass das geplante Gesetz auch die Arbeit von Tagesmüttern und Kindertagesstätten sowie von Existenzgründern in Wohnungen erschweren würde. Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf sehe nämlich „keinen Anspruch auf eine Genehmigung“ dieser Tätigkeiten in Wohnungen vor.

Eine gewerbliche Nutzung soll künftig nur mit Genehmigung des jeweiligen Bezirksamtes möglich sein – nach vorherigem Antrag. Die Union will den Status von Tagesmüttern und Existenzgründern stärker absichern. „Wir wollen, dass sie zu Hause arbeiten können“, sagte Brauner. Die Kritik der CDU geht aber noch weiter.

Sie richtet sich auch gegen die geplante Regelung, dass Wohnungen nicht länger als sechs Monate ohne Genehmigung leerstehen können. Damit soll spekulativer Leerstand verhindert werden. Brauner meint jedoch, dass die sechs Monate zu kurz sind, weil die Sanierung eines Hauses oft länger dauere. Das Ziel, die Nutzung von Wohnungen als Ferienwohnungen zu unterbinden, unterstütze die CDU aber, versichert Brauner.

Ähnlich wie die CDU kritisieren Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der Bundesverband Freier Wohnungsunternehmen (BFW) den Vorstoß für das sogenannte Zweckentfremdungsverbot. Sie lehnen die geplante Regelung aber strikt ab. „Die vorgesehenen zusätzlichen dreieinhalb Planstellen pro Bezirk würden dringlicher für die Aufstellung von Bebauungsplänen und die Erteilung von Baugenehmigungen gebraucht“, erklärte der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Christian Wiesenhütter.

Aus Sicht von IHK und BFW würde es ausreichen, wenn die Behörden die illegale Nutzung von Wohnraum als Ferienwohnung verfolgen. Also die Fälle, in denen die Nutzung von Ferienwohnungen an der Steuer vorbei erfolgt. Nach einer Untersuchung des Gewos-Instituts gibt es rund 12 000 Ferienwohnungen in Berlin. Etwa jede zweite dürfte illegal sein, schätzt BFW-Geschäftsführerin Hiltrud Sprungala.

Der Berliner Mieterverein (BMV) warf dem Senat am Montag Untätigkeit vor. „Es ist höchste Zeit, dass der Regierende Bürgermeister Wowereit den Erhalt preisgünstigen Wohnraums zu seiner Sache macht“, forderte BMV-Geschäftsführer Reiner Wild. Voraussetzung für den Erlass eines Zweckentfremdungsverbots sei lediglich, dass die Versorgung der Bevölkerung mit ausreichend Wohnraum zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. „Unstrittig herrscht in Berlin Wohnungsknappheit“, sagte BMV-Chef Wild.

Die SPD-Politikerin Iris Spranger stellte klar: „Wir wollen das Gesetz.“ Der Wohnraum müsse für die Mieter gesichert werden. An die Adresse der CDU gerichtet, sagte sie, die SPD werde sich nicht gegen Existenzgründer oder Kitas stellen. Das geplante Gesetz müsse jedoch rechtssicher und klar formuliert sein. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erklärte, die Kritikpunkte am Gesetz würden geprüft. „Wir hoffen, dass das Gesetz zeitnah ins Abgeordnetenhaus eingebracht werden kann“, sagte Behördensprecherin Daniela Augenstein.