Urteil gegen Kudamm-Raser erwartet

Update: Die Richter befanden die beiden Männer des Mordes für schuldig. So lautet das am Montag (27. Februar) um 11 Uhr gefällte Urteil.

+++

War es Mord? Handelten Marvin N. und Hamdi H. mit bedingtem Tötungsvorsatz, als sie sich Anfang Februar des vergangenen Jahres auf dem nächtlichen Kudamm spontan zu einem Autorennen verabredeten und bei dem anschließenden Wettrennen einen Menschen töteten. Das muss am Montag die 35. Große Strafkammer des Landgerichts Berlin entscheiden.

69-Jähriger starb

Die beiden Angeklagten sollen mit weit über 140 Kilometer pro Stunde über den Kudamm gebrettert sein. Nichts hielt die beiden jungen Männer auf. Nicht die 13 Kreuzungen, nicht die zahlreichen Ampeln, die auf Rot standen. Das illegale Kräftemessen ihrer PS-starken Fahrzeuge endete in der Dunkelheit zwischen Gedächtniskirche und KaDeWe in einer Katastrophe. 

Der Audi A 6 TDI des 27-jährigen Hamdi N. krachte ungebremst in den Wagen eines bei grün einbiegenden 69-Jährigen. Der Mann starb. Zurück blieb ein Trümmerfeld aus Autowrackteilen. Als Mordmerkmale führt die Staatsanwaltschaft niedrige Beweggründe und gemeingefährliche Mittel als Tatwaffe an. Sie fordert für die beiden Raser eine lebenslange Freiheitsstrafe.  Deren Verteidiger wollen weg von dem Mordvorwurf.  

Geringe Haftstrafe im Bremer Fall

War es Mord? War es „nur“ fahrlässige Tötung? Und wann ist ein Unfall kein Unfall mehr? Konnten die beiden jungen Männer damit rechnen, bei diesen Geschwindigkeiten einen Menschen zu töten? Mussten sie nicht davon ausgehen, dass ein Autofahrer mit einem Fahrzeug aus einer Seitenstraße einbiegt - bei grün? 

In Bremen endete vor kurzem ein ähnliches Verfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Motorradfahrer, der mit Tempo 170 einen Fußgänger erfasst und getötet hatte, mit einer niedrigen Haftstrafe. Zwei Jahre und neun Monate muss der 24-Jährige hinter Gitter, wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte. Auch dort lautete die Anklage zunächst auf Mord.

Gesetzesinitiative mit höheren Strafen

Ermittler hoffen, dass das anstehende Urteil gegen die Kudamm-Raser zu einem Präzedenzfall wird. Auch die Politik hat reagiert. Eine Gesetzesinitiative sieht für Teilnehmer von illegalen Autorennen eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Kommt ein Mensch dabei zu Tode kann die Strafe auf bis zu zehn Jahre steigen.

Doch auch das ist nicht unumstritten. Juristen sagen, dass eine hohe Haftstrafe zwar bei den Hinterbliebenen von Opfern eine gewisse Genugtuung bringen würde. In der Szene ändere dies aber nichts. Denn den meisten jungen Männern, die solche Autorennen fahren, gehe es um den Kick. Zudem könne schon heute bei fahrlässiger Tötung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängt werden. Doch selbst dieses Strafmaß werde nie ausgeschöpft.