Vor der Tür von Saal 700 im Kriminalgericht Moabit füllt sich der Gang bereits eine Stunde vor Prozessbeginn. Kamerateams überprüfen ihre Ausrüstung. Ein älteres Ehepaar will wissen, ob hinter dieser Tür gleich das Urteil gegen die beiden als Kudamm-Raser bekannt gewordenen Männer gesprochen werden wird. Das Ende des Prozesses zieht an diesem Tag viele Menschen an. Denn die Anklage lautet auf Mord und das ist spektakulär, auch wenn vor der Tür des Gerichtssaals die meisten zu diesem Zeitpunkt noch glauben, es werde glimpflicher ausgehen.

In einer dichten Traube belagern kurz vor Prozessbeginn Menschen die Tür. Schließlich stellt sich die Gerichtssprecherin auf die Stufen in den Gerichtssaal und regelt den Einlass. 17 Verhandlungstage hat es in diesem Prozess gegeben. Bis zuletzt ließ sich nur schwer einschätzen, ob das Gericht der Staatsanwaltschaft folgt und tatsächlich zwei junge Männer lebenslang einsperrt, weil sie am 1. Februar 2016 bei einem illegalen Straßenrennen auf der Berliner Einkaufsstraße einen unbeteiligten Rentner getötet haben.

Nie wieder Auto fahren

Viele Prozessbeobachter haben das für unwahrscheinlich gehalten. Es liegt nicht zuletzt auch an der Ausstrahlung des Vorsitzenden Richters Ralph Ehestädt. Er ist ein besonnen wirkender Mann. Man fühlt sich bei ihm gut aufgehoben. Aber das nimmt seinen Worten nicht die Wucht, als er schließlich spricht und das Gerichtsurteil gegen den 28-jährigen Hamdi H. und den 25-jährigen Marvin N. verkündet. „Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs“, sagt Ehestädt. Eine lebenslange Freiheitsstrafe. Da fällt es kaum noch ins Gewicht, dass auch die Führerscheine der beiden eingezogen werden. Auto fahren dürfen sie nie wieder.

„Was?“, ruft eine Frau durch den Gerichtssaal. Nochmal ruft sie ihre Fassungslosigkeit heraus. Und auch den beiden Angeklagten ist anzusehen, dass sie nicht glauben können, was sie gerade hören. Während sich die Zuschauer setzen, fährt Ehestädt mit seinem Vortrag fort. Nur Hamdi H. bleibt stehen. Als ob das etwas ändern könnte. „Was wollt ihr denn?“, fragt er seine Verteidiger, als sie ihn bitten, sich zu setzen. Dann spricht er den Richter an. Aber der folgt jetzt einem formalisierten Ablauf. „Wir unterhalten uns jetzt nicht“, sagt Ehestädt, „mir ist schon klar, dass Ihnen jetzt viel durch den Kopf geht. Vielleicht halten Sie auch die Richter für vollkommen irre.“ Ändern werde das allerdings nichts.

Ehestädt nimmt sich erstmal Zeit für eine Vorrede. Er habe sehr wohl wahrgenommen, sagt er, dass einige den Prozess für ein Pilotprojekt der Staatsanwaltschaft gehalten hätten, bei dem die Richter angeblich gedrängt worden seien, eine Mordanklage mitzutragen. Das sei nicht der Fall. Im Gegenteil. Die Kammer habe den Vorgang ordnungsgemäß bearbeitet. Man kann sich schon vorstellen, dass die Kammer unter Rechtfertigungsdruck stand. Schließlich hat es das bisher in Deutschland vorher noch nicht gegeben, dass ein Straßenrennen mit einer Mordanklage endete. Ehestädt richtet sich auch an diese Menschen: „Es geht nicht um Härte, es geht um geltendes Recht.“

Nun gibt es ein Urteil. Nach Überzeugung der Schwurgerichtskammer haben sich die Angeklagten an jenem 1. Februar kurz nach Mitternacht an einer Ampel auf dem Kudamm getroffen und unterhalten. Dabei haben sie ein Rennen verabredet. Nicht unbedingt mit Worten. Hamdi H. raste davon, Marvin N. folgte. Erst hielt er noch an zwei roten Ampeln. Dann stieg er in das Rennen ein. „Der eine hat gereizt, der andere hat sich reizen lassen“, sagt Ehestädt. Damit ist Marvin N. Mittäter, obwohl sein Wagen den des Rentners gar nicht getroffen hat. Zweieinhalb Kilometer und elf rote Ampeln später, bei Geschwindigkeiten von 160 bis 170 Kilometer in der Stunde bei Hamdi H. und 139 bis 149 bei Marvin N. kommt es zur Kollision mit dem Auto des Rentners. Die Wagen fliegen durch die Luft. Der Rentner stirbt. „Ein Trümmerfeld“, sagt Richter Ehestädt. Hamdi H. steht immer noch. Marvin N. blickt stur gerade aus. Sein Mund steht offen. Die eingefrorenen Mienen der Angeklagten stehen in merkwürdigem Kontrast zu den lebhaften Schilderungen.

Richter Ehestädt nimmt sich viel Zeit, um den bedingten Tötungsvorsatz zu begründen. Denn das ist der wesentliche Punkt in diesem Urteil. „Die Angeklagten haben es billigend in Kauf genommen, dass jemand stirbt“, sagt Ehestädt. Sie hätten gewusst, was sie tun und trotzdem damit weiter gemacht. Es sei ihnen vollkommen klar gewesen, dass auf einer Hauptverkehrsstraße auch nachts ein Risiko bestehe, einen Menschen zu töten. Schon diese Gleichgültigkeit rechtfertige den bedingten Tötungsvorsatz. In diesem Moment setzt sich Hamdi H. endlich hin. Er legt den Kopf vor sich auf seinen verschränkten Armen auf den Tisch.

Ehestädt beschäftigt sich nun mit den Persönlichkeiten dieser beiden Männer. Autoverliebt, Schnellfahrer, die das Selbstwertgefühl mit ihren Kfz steigern. „Protzer, die unbedingt Selbstbestätigung brauchen“, sagt Ehestädt. Beide Angeklagten haben bereits früher eine Vielzahl von Verkehrsdelikten begangen. Hamdi H. hatte sogar eine zur Bewährung ausgesetzte Haftstrafe. All das vervollständigte für die Kammer das Bild von zwei Männern, die für den Kick des Schnellfahrens und die Dominanz auf der Straße, die Gefahr ausgeblendet haben. „Raserei ist aber keine Krankheit. Möglichkeiten der Selbsterkenntnis bestehen durchaus“, sagt der Richter. Als Mordmerkmal betrachtet die Kammer den Einsatz gefährlicher Mittel: Tötungsmittel waren Autos.

Gleiche Strafe für beide

Ehestädt wirkt nur einmal nachdenklich. Weil das Urteil auf Mord lautet, kann er beim Strafmaß zwischen den beiden Angeklagten nicht differenzieren. Sonst hätte das Fehlen von Vorstrafen  und der Umstand, dass er sein Fehlverhalten einräumte und sich entschuldigte, bei Marvin N. zu einer milderen Strafe geführt.

Gegen das Urteil ist Revision beim Bundesgerichtshof möglich. „Wir werden Rechtsmittel einlegen“, verkündet einer der Verteidiger dann auch umgehend vor der Tür des Gerichtssaals, als die Verhandlung geschlossen wird. Staatsanwalt Christian Fröhlich macht einen entspannten Eindruck. Kein Wunder, er hat sich durchgesetzt. „Ich freue mich, dass die Kammer mir gefolgt ist“, sagt er in die Kameras, die nun wieder vor der Tür zum Gerichtssaal aufgebaut sind.

Nur der Sohn des getöteten Rentners braucht einen Moment, um seine Sprachlosigkeit zu überwinden. „Mir ist nicht nach Feiern zumute, denn das Urteil holt mir meinen Vater nicht zurück“, sagte er. „Aber ich empfinde es als befriedigend.“