Urteil nach Kampfmesser-Angriff im Sozialamt Berlin-Neukölln: versuchter Mord

Am 19. September 2016 stürmte Mario Z. mit einem Kampfmesser bewaffnet ins Neuköllner Sozialamt, in die Abteilung Soziale Wohnhilfe. Er hatte ein Ziel. Er wollte die Sachbearbeiterin töten, die der wohnungslose Mann für seine Lebenssituation verantwortlich machte. Er stürmte in das Büro der Frau, traf mit dem Messer jedoch deren Kollegen, der sich dem Angreifer in den Weg gestellt hatte.

Gericht sprach von „Ausländerfeindlichkeit“

Am Dienstag wurde Mario Z. wegen versuchten Mordes, fahrlässiger und gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten verurteilt. Die Vorsitzende Richterin erklärte, Mario Z. habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Außerdem sprach das Gericht von „Ausländerfeindlichkeit“. Die Sachbearbeiterin war russischstämmig. Mario Z. hatte vor Gericht gesagt, er habe die Ausländerin töten wollen und nicht ihren deutschen Kollegen.

In einem ersten Prozess war der einstige Taxifahrer wegen versuchten Totschlags zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Zudem wurde Mario Z. in die Psychiatrie eingewiesen, weil er als vermindert schuldfähig galt. Gegen das Urteil hatte die Sachbearbeiterin Revision eingelegt. Auch Mario Z. ging gegen den Schuldspruch vor – er wollte nicht in der Psychiatrie landen. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil teilweise auf und verwies den Fall an eine andere Kammer zurück.