Urteil zur Rigaer Straße 94 Berlin-Friedrichshain: Die Räumung bleibt rechtswidrig
Im Rechtsstreit um die Teilräumung im Haus Rigaer Straße 94 in Friedrichshain musste der Eigentümer am Mittwoch erneut eine Niederlage einstecken. Auch im zweiten Eilverfahren vor dem Landgericht gab die Richterin den Hausbewohnern recht. Die im Juni erfolgte Räumung des Vereinslokals Kadterschmiede und einer benachbarten Werkstatt war rechtswidrig. Die Bewohner dürfen beide Räume auch ohne Mietvertrag weiter nutzen. Zumindest vorläufig.
Langfristig steht noch das sogenannte Hauptsacheverfahren aus, mit dem der Hauseigentümer die endgültige Räumung durchsetzen will. Ob es aber je dazu kommt, ist ungewiss. Denn der Eigentümer hat den Bewohnern inzwischen einen Mietvertrag für die beiden Räume angeboten. Damit wäre der Streit vom Tisch.
Lokal und Werkstatt waren im Juni geräumt worden. Die Aktion wurde erst durch ein Großaufgebot der Polizei möglich gemacht – was anschließend zum Politikum wurde: Denn der Eigentümer hatte gar keinen Räumungstitel, und es war auch kein Gerichtsvollzieher vor Ort.
Die Räumung hätte also gar nicht stattfinden dürfen. Daher klagte der Verein „Freunde der Kadterschmiede“ per Eilantrag gegen den Rausschmiss. Das erste Verfahren hat der Verein wegen einer Formalie gewonnen und die Kadterschmiede wurde wieder eröffnet. Doch der Anwalt des Hauseigentümers legte Beschwerde dagegen ein. So ging das Eilverfahren am Mittwoch in die zweite Runde.
Auch diesmal beurteilte Richterin Nicola Herbst die Räumung als rechtswidrig. Ihre Argumentation könnte man mit dem Begriff Gewohnheitsrecht umschreiben: Wer länger als ein Jahr eine Immobilie nutzt, ohne dass der Eigentümer dagegen vorgeht, begründet so juristisch gesehen einen „mittelbaren Besitz“. Alles weitere, so die Richterin, müsse im Hauptsacheverfahren geklärt werden.
Der Hauseigentümer hält die Räumung auch nach diesem Urteil für rechtmäßig. Der Berliner Zeitung sagte der Anwalt des Unternehmens, Markus Bernau: „Das Urteil war erwartbar. Es ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Verein kein Recht zum Besitz hat.“
Nach der erneuten Abfuhr für den Eigentümer, die Lafone Investment Limited mit Sitz in London, dürfte auch der massive Polizeieinsatz bei der Räumung, bei der 300 Beamte 22 Handwerker beim Entrümpeln begleiteten, erneut in den politischen Fokus rücken. Pünktlich vor der Wahl warf die grüne Abgeordnete Canan Bayram aus Friedrichshain Innensenator Frank Henkel erneut Rechtsbruch vor.
Der SPD-Rechtsexperte Frank Zimmermann sagte, Henkel habe sich vergaloppiert. CDU-Spitzenkandidat Henkel, der jeden Kontakt mit den Bewohnern der Rigaer 94 ablehnt, hatte sich in einer gut vierstündigen Sitzung des Innenausschusses für den Polizeieinsatz rechtfertigen müssen. Er erklärte, man sei aus Gründen der Gefahrenabwehr präsent gewesen. Der Eigentümer habe um Schutz gebeten und seine Ansprüche glaubhaft dargelegt.
Mietvertrag liegt vor
Mehr wollte man in der Innenverwaltung am Mittwoch nicht sagen. In der jüngsten Verhandlung sei es nicht um die Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes gegangen, so ein Sprecher. Doch auch dieses Thema wird demnächst vor Gericht verhandelt. Der Bewohnerverein hat beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Polizeieinsatz eingereicht.
Es könnte zu einer außergerichtlichen Einigung kommen
Am Mittwoch wurde bekannt, dass es zumindest zwischen Bewohnern und Eigentümer zu einer außergerichtlichen Einigung kommen könnte. Nach Information der Berliner Zeitung hat der Eigentümer dem Verein einen Mietvertrag für beide Räume vorgelegt. Inhalt: 3,50 Euro pro Quadratmeter, also insgesamt 350 Euro monatlich, plus Zugang zu öffentlichen Räumen im Haus. Dann wäre eine Räumung vom Tisch. Noch liegt man aber weit auseinander.
Der Verein will nur einen Euro bezahlen – monatlich für alles. Darüber hinaus soll der Hausbesitzer zusagen, nie wieder mit der Polizei anzurücken. Andernfalls werde nicht einmal mehr die Ein-Euro-Miete bezahlt.