Vatertag: Die Odyssee eines Scheidungskindes

Kurz nach Mitternacht verschickt Charlotte von ihrem Handy eine Kurznachricht. Ihr 18. Geburtstag ist gerade eine Minute alt, als sie an diesem kühlen Januartag mit einer knappen SMS eine lebenslange Beziehung beendet – die zu ihrem Vater. Vorbei!, schreibt sie. Dass sie ihn nicht mehr sehen will. Dass er sich ihr nicht mehr nähern darf. Charlottes Schlusspunkt hat etwas unerhört Gnadenloses. Aus der Ferne denkt man erschrocken: Der arme Vater.

Um es gleich klarzustellen – es geht hier nicht um einen Vater, der sein Kind missbraucht oder geprügelt hat. Nein, er wollte es einfach nur haben, bei sich haben. In einem jahrelangen Trennungsstreit kämpfte er mit zäher Energie um seine Tochter, gewann 2007 in zweiter Instanz vor Gericht das alleinige Sorgerecht und verlor – alles. Seine Tochter womöglich für immer. Charlotte, heute eine liebenswerte 19-Jährige mit wachen Augen und langen Haaren, groß, schmal, anmutig, sitzt zu Hause am großen Esstisch und sagt zu ihrem kalten Schlusspunkt: Darauf musste ich lange warten, zu lange.

Ahnen Eltern in Trennung eigentlich, was sie einander zumuten, wenn sie sich entschließen, ihre intimen familiären Beziehungen, das Verhältnis zwischen sich und ihren Kindern vor Fremden auszubreiten?

Dass ihnen am Ende Jugendämter, Gutachter, Anwälte, Therapeuten, Verfahrensbeistände und Richter vorschreiben werden, wann, wo und wie lange die eigenen Kinder ihre Wochenenden und Ferien verbringen? Wer so einen Prozess je aus der Nähe miterlebt hat, wünscht nur eines, dass  Eltern, bitteschön, über sich hinauswachsen, Verstand und Vernunft aktivieren und eigene Abmachungen treffen für den künftigen Umgang mit den Kindern. Alles ist besser als Fremdbestimmung. Vor allem aber können nicht nur Lebenspartner irren. Auch in der Rechtsmaschinerie des Staates gibt es so viele Schaltstellen bei strittigen Trennungs-Procedere, dass es dort genauso zu Versagen und  Fehlurteilen kommen kann. Der Fall Charlotte, an den sich Familienrichter im Land Brandenburg bis heute erinnern, zeigt das anschaulich.

Der Vater kaum Zeit für Charlotte

Charlotte war knapp neun Jahre alt, als sie eines Tages keine Lust mehr hatte, jedes zweite Wochenende beim Vater zu verbringen. Die Eltern hatten längst Bett, Konto und Wohnung getrennt, nur die Teilung der gemeinsamen Tochter erwies sich als schwierig. Zunächst regte sich im Kind eine eher ungenaue Unlust: Es wollte am Wochenende zum Segel-Training, bei der Freundin übernachten oder in seinem Zimmer zu Hause lesen  – nicht einfach beim Vater sein.

Er hatte ohnehin kaum Zeit für Charlotte. Meist brachte er  sie nur zu seiner neuen Lebensgefährtin und deren beiden kleinen Kindern. Dort war sie nicht gern. Doch der Vater bestand auf seinen Wochenenden und setzte vor Gericht längere Besuchszeiten durch. Der Widerstand des Kindes wuchs. Eine Frau vom Jugendamt erklärte der Neunjährigen, dass es in Deutschland Gesetze gebe und der Vater Rechte habe. Und er wäre traurig ohne seine Tochter. Die Traurigkeit des Vaters spielte also eine Rolle, und ihre? „Was, wenn ich trotzdem nicht will?“, fragte Charlotte. „Dann müssen wir für dich eine andere Familie suchen oder ein Heim“, erklärte die staatliche Instanz, das Jugendamt.

Diese Drohung wirkt auf einen Außenstehenden völlig absurd. Er denkt, Jugendämter kümmern sich um vernachlässigte Kinder, schützen sie vor vermüllten Wohnungen oder prügelnden Eltern. Sie haben keine Zeit für kleine Mädchen mit Unlust auf Vater-Wochenenden. Aber der Rechtsstaat ist für alle da. Eines Tages holten Jugendamtsmitarbeiter Charlotte aus dem Unterricht und brachten sie in eine Pflegefamilie. Der Vater hatte sich beschwert, ihm sei der Umgang verweigert worden. Die Mutter sagte später dazu, sie habe auf Wunsch des Vaters das Wochenende getauscht. Das Jugendamt prüfte nicht die Fakten, sondern besorgte hurtig einen Gerichtsbeschluss und setzte die erste harte Maßnahme gegen Charlotte durch, die Pflegefamilie. Der Grund: Kindeswohlgefährdung.

Als das Kind weg war, stand die Mutter Kopf. Kippte mit ihrem Anwalt den richterlichen Beschluss und holte Charlotte wieder nach Hause. Dort wohnte nun auch die Angst vor Verschleppung. Charlotte verstand die Inobhutnahme als klare Bestrafung durch den Vater. Bis dahin hatte sie – auf dringende Bitte von Mutter und Therapeutin – Wochenenden und Ferien bei ihm pünktlich angetreten, wenn auch unfroh. Damals bekam der Fall erstmals Öffentlichkeit. Charlottes Großvater rief bei der Berliner Zeitung an, die über Zustände in einem Jugendamt berichtet hatte. Er fragte, ob man das Amt nicht wechseln könne. Ob denn so ein Kind keine Rechte habe. Oh doch, eigentlich schon!

Die Situation spitzte sich zu

Ich traf Charlotte beim Segeln. Lernte 2007 ein heiteres Kind kennen, konzentriert auf die Wendemanöver seines Bootes. Es erzählte, wie gern es zur Schule geht und zum Segeln, aber auch in die Theatergruppe und zur Klavierstunde. Über ihren Vater sprach Charlotte nicht. Aber sie wiederholte den Satz, den auch Gericht, Jugendamt und Gutachter notiert hatten: „Mein größter Wunsch ist, dass ich dort nicht mehr hin muss. Er macht mir Angst.“ Schon damals nannte sie den Vater nur Er. 

Das Drama nahm an Fahrt auf. Von nun an weigerte sich das Kind, seine Wochenenden beim Vater zu verbringen. Es schleuderte der Mutter die bis heute schmerzende Frage hin: „Warum muss ich da hin? Du hast den doch geheiratet!“ Als es der Vater von der Klavierstunde abholte und ins Auto bugsieren wollte, wehrte es sich so laut und heftig, dass die Lehrerin am Fenster die Szene für eine Entführung hielt und die Mutter alarmierte. Eine Weile kam kein Umgang zustande. Ein paar Monate später dann schleppte der Vater seine Tochter mitten aus dem Unterricht weg. In der Schule flogen die Klassentüren auf, so brüllte und strampelte die indessen Zehnjährige auf seinem Arm. Ihre Zahnspange, die Schuhe und die Mappe blieben bei der Aktion zurück im Klassenzimmer. Der Vater fuhr mit seinem Kind weg, bis zum Rhein.

Das durfte er? Nun, zumindest wähnte sich der Vater im Recht – das Oberlandesgericht Brandenburg hatte ihm soeben die alleinige Sorge für sein Kind übertragen. Die Mutter wurde bewusst später informiert: Der Vater sollte Charlotte „ohne Störung“ in seine Obhut bringen. Bis zu dem Moment lag die alleinige Sorge bei der Mutter, sie musste also überrumpelt sein: Zwei Richter waren bei derselben Faktenlage zu gegenteiligen Entscheidungen gekommen, die obere Instanz hatte den Beschluss des Amtsgerichts aufgehoben. So etwas kommt vor. Nur mussten nicht die verfeindeten Eltern die Folgen der Entscheidung aushalten, sondern das Kind. Denken Richter daran, wenn sie sich von der Seite der Mutter auf die des Vaters schlagen oder umgekehrt? Na klar! Der Richter schrieb in der Begründung explizit: Charlottes Umzug zum Vater führe „naturgemäß zu Belastungen. Die Kontinuität ihrer bisherigen Entwicklung erleidet einen Bruch.“ Der müsse hingenommen werden.

Isloiert wie eine Schwererziehbare

Die Mutter hörte wochenlang lang kein Wort von Charlotte. Sie litt unter der Ohnmacht, ihrem Kind diesen Bruch nicht erspart zu haben. Wie musste es erst Charlotte gehen! Sie neigt bis heute nicht zum Ausschmücken ihrer Erlebnisse, sondern berichtet nüchtern: „Es war natürlich schrecklich, so ausgeliefert zu sein. Und ich sprach die ganze Zeit kein Wort mit ihm. Ich hatte Angst, schmiedete aber Fluchtpläne. Merkte mir jedes Ortsschild. Versuchte auf dem Bauernhof nachts den Schlüssel zu klauen, fand ihn nicht. Doch mir wurde auch klar: Wegrennen kann ich von überall.“

Fünf Wochen später setzte sie ihr Vorhaben um. Zurück von der Fahrt, wohnte sie nun im Haus des Vaters, der sie dort streng bewachen ließ, auf dem Schulweg bis ins Klassenzimmer, keinerlei Besuch erlaubte. Bis er eines Tages vergaß abzuschließen. Charlotte erinnert sich an den Moment: „Als sich die Haustür plötzlich öffnen ließ, rannte ich los, holte nicht mal meine Schuhe, sondern rannte auf Strümpfen bis nach Hause, ohne anzuhalten.“ Immerhin, fast zwei Kilometer. Doch die Wiedersehensfreude bei der Mutter währte nur kurz. Noch am selben Abend verlangten Vater und Jugendamt vor der mütterlichen Wohnung Charlottes Herausgabe. Charlotte weigerte sich, ihr Hochbett zu verlassen, in dem sie sich mit ihrer Freundin verschanzt hatte. So wurde die Polizei gerufen. Die zeigte Bereitschaft, die Tür einzutreten. Dann schleppte sie das Kind weg. Es wehrte sich vergeblich.

Charlotte kam mit Billigung des Vaters in ein geschlossenes Heim. Dort verbrachte sie die nächsten Wochen isoliert in einem Einzelzimmer wie eine Schwererziehbare, ohne Schule, ohne Kontakt: keine Freundin, keine Therapeutin, keine Bücher. Nicht mal Briefeschreiben war erlaubt, Telefonate nur mit dem Vater. Die lehnte Charlotte ab. „Was sollte ich mit ihm besprechen? Ich rannte den ganzen Tag den Flur auf und ab, bis sie mir im Heim genervt ein Spiel gaben“, sagt sie heute. Zur Erinnerung – das war 2007, nicht 1957. Charlotte breitet auf dem Esstisch ein halbes Dutzend kleiner Zettel aus. Vor ein paar Wochen hat sie erstmals die Akten und Veröffentlichungen zu ihrem Fall gelesen. In den Unterlagen fanden sich diese vergessenen Notizen, auf denen in kleiner steiler Kinderhandschrift die immer selbe Frage variiert: „Warum bin ich hier? Warum!“ – Und an die Mutter: „Wann kapieren die endlich, dass ich bei dir zu Hause bin und da bleiben will?“ Die Zettel versteckte sie in der aufgetrennten Naht ihrer Plüschkatze, die sollte ihre Freundin rausschmuggeln. Aber es kam gar kein Besuch.

Wer Charlottes Geschichte hört, zweifelt: Es gibt immer verschiedene Wahrheiten, heißt es dann. Und: Der Rechtsstaat handelt nicht so. Das stimmt. Tatsächlich erlaubt er die gewaltsame Herausnahme eines Kindes nur in Notfällen, etwa um es vor betrunkenen Eltern zu schützen. Es sei ergänzt, dass sich die Berliner Polizei nach einer Anzeige für Charlottes Wegschleppen aus dem Hochbett entschuldigte. Der Vater hatte behauptet, seine Tochter sei entführt worden. Auch die Schuldirektorin musste sich verantworten: Sie hätte das sich wehrende Kind dem Vater nicht ohne Einschaltung des Jugendamtes ausliefern dürfen.

Richter sollen die elterlichen Grabenkämpfe kitten

Bevor wir uns dem wundersamen Ende von Charlottes Odyssee widmen, ein Blick auf die Frage, warum der Streit ums Kind oft abgleitet ins verbissen Kämpferische. Was macht ihn so widersprüchlich, dass Richter gegenseitig ihre Urteile aufheben? Dass sie sogar Brüche in der kindlichen Entwicklung offen billigen? Um wessen Interessen geht es, wenn vom Kindeswohl geredet wird – um die des Kindes? Damit wären wir mitten im Kern des Streits: Das ist das Recht des Kindes auf beide Eltern, auf Vater und Mutter. So schreibt es das Gesetz seit der Kindschaftsrechtsreform von 1998 vor. Es trägt der veränderten Rolle des Vaters in der Familie Rechnung und überlässt nach einer Scheidung automatisch beiden Eltern das Recht und die Pflicht auf Umgang mit ihrem Kind. Die Rolle des reinen Zahl-Vaters sollte aufhören, und das ist nur zu begrüßen. Die Probleme entstehen erst, wenn Eltern das Angebot nicht annehmen, sondern vor Gericht ziehen. Und da scheint es noch immer kein Halten zu geben. Die Zahl der Prozesse um das Umgangsrecht stieg von jährlich 28 000 (1998) auf zuletzt 56 000 (2014), also auf das Doppelte.

Wobei Eltern ihre Rechte kennen und durchboxen, gegen ihre Pflichten aber oft gewissenlos verstoßen. 140.000 Scheidungskinder gibt es jedes Jahr, also 140.000 neue Trennungsgeschichten, darunter nicht gezählte Dramen. Die Klassiker sehen so aus: Mütter versuchen dem Ex-Partner ihre Kinder vorzuenthalten, manchmal durch einen schlichten Umzug. Der einst innig geliebte Vater kann dann sehen, wie er Kontakt hält zu seinen Kindern, die ihn bald kaum noch kennen. Oder der Vater verschwindet lautlos, zahlt kaum Unterhalt, taucht aber je nach Laune auf, um die Kinder zu sehen. Das alles sollen Richter dann richten.

Diese reagieren grundsätzlich empfindlich, wenn Mütter erklären, ihre Kinder wollten nicht zum Vater, wenn sie sie also in Rachepläne gegen den Ex-Mann involvieren. Entfremdung lässt sich so zügig erreichen. Schlimmer als streitende Eltern sind für ein Kind nur geschiedene streitende Eltern. Wenn sie unerschrocken Paar-Konflikte austragen, werden sich vor allem jüngere Kinder instinktiv den Spannungen entziehen und auf eine Seite schlagen. Naheliegend auf die der Betreuungsperson, meist die Mutter. Deswegen machen Richter zu Recht auch Mütter dafür verantwortlich, dass ihre Kinder gefälligst zum Vater wollen. Und wenn sie sich weigern? Dann erweist sich Zwang trotzdem als äußerst heikel. Wer elterliche Manipulationen oder Umgangsverweigerung mit rabiaten Strafen wie Heim oder Pflegefamilie ahndet, was bis heute häufig vorkommt, verstört damit vor allem die Kinder. Denn die haben nur den einen Willen – ihren. Und keine Ahnung, ob der manipuliert wurde oder nicht.

Für die allermeisten Kinder sind Vater und Mutter gleichermaßen wichtig. Doch im Konfliktfall ist absolute Hellhörigkeit geboten. Denn natürlich gibt es Kinder mit eigenen Gründen, Vater oder Mutter abzulehnen. Auch in intakten Familien kommen klare Vorlieben vor. Es gibt selbstsüchtige Mütter und herrische Väter, mit denen allein ein Kind nicht in die Ferien will. Aber nach einer Scheidung muss es wollen? Ja. Richter bewerten das Elternrecht, an der Entwicklung ihres Kindes teilzuhaben, meist höher als den Kindeswillen. „Ein gewalttätiger Ehemann muss kein schlechter Vater sein.“ – Dieser Satz gehört zur gängigen Rechtsprechung.  Dem Kind mit seinem Recht auf beide Eltern wird auch die Pflicht auf beide Eltern aufgenötigt. Väter und Mütter dagegen lassen sich nicht zum Umgang mit dem Kind zwingen.

Der Bruch mit dem Vater heilte nicht

Bei Charlotte hatte die Amtsrichterin eine stabile und dauerhafte Ablehnung des Vaters festgestellt und der Mutter allein das Sorgerecht übertragen. Das Oberlandesgericht dagegen belehrt die Mutter streng, dass eine Zehnjährige keinen eigenen Willen hat, sondern nur den ihrer Bezugsperson. Charlotte regt das heute noch auf. Über die Zeit zwischen Richtern, Gutachtern, Psychologen und Sozialarbeitern sagt sie: „Das Schlimmste war, dass mir keiner geglaubt hat. Was ich auch sagte, die zweifelten es an. Ich bin lange meiner Mama zuliebe zu ihm gegangen. Da hatte er zum Beispiel versprochen, mich am Wochenende zur Regatta zu fahren, sagte aber im Auto: Dein Trainer hat angerufen, die ist verschoben. War sie natürlich nicht. Erzählte ich später von solchen Lügen oder von meinem Widerwillen, und dass er immer nur seins macht, wollte das keiner hören. Einmal musste ich unsere Familie als Tiere zeichnen. Hab lange überlegt. Zeichnete dann Mama und mich als Rehe, ihn abseits als gefährlichen Bären, stehend, mit riesigen Krallen. Und dann kam die Deutung: Oh, der Papa, was für ein kuscheliger Bär!“

Der Familienrechtler Ludwig Salgo, Senior-Professor der Universität Frankfurt am Main, verwies schon damals auf die Risiken in der Rechtsprechung, die Zwang gegen Kinder anordnet. Das war 2007, und heute? Salgo: „Solche Prozesse ändern sich nur langsam. Der Fall Charlotte ist kein Einzelfall, solche Urteile kommen häufig vor. Aber es gab im April 2015 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, wonach der Wille eines 11-Jährigen nicht gebrochen werden darf – ein Durchbruch. Die Fachliteratur tendiert seit 2013 in diese Richtung, aber die ist noch lange nicht herrschende Meinung an Oberlandes- und Familiengerichten. Und das, obwohl das Gesetz Zwang bei der Durchsetzung von Umgang verbietet. Und die Scheidungsforschung sagt: Wenn man die Beziehung eines Kindes zu Vater oder Mutter nachhaltig zerstören will, ist Zwang ein sicheres Mittel.“

Bei Charlotte hat es „funktioniert“. Sie war ihrem Vater weggerannt und in ein geschlossenes Heim verbracht worden. Von dort weigerte sie sich dann, zurückzugehen zum Vater. Der wandte sich in seiner Not an Uwe Jopt, Psychologe, Trennungsberater, emeritierter Professor der Uni Bielefeld. Er wird insbesondere von Vätern angefragt, die Umgang mit ihrem Kind suchen. Er sprach mit Charlotte, mit ihren Eltern und riet, das Kind bei der Mutter zu lassen, dabei nie den Kontakt zum Vater zu unterbrechen. So passierte es. Der Vater behielt das alleinige Sorgerecht und traf seine Tochter alle paar Wochen an neutralem Ort. Doch der Bruch heilte nicht. Charlotte wuchs allein bei der Mutter heran. Der kindesfeindliche Beschluss des Oberlandesgerichtes war ad absurdum geführt. Das Jugendamt fragte nie mehr nach dem Kindeswohl.

Stark und selbstsicher

Ich habe Charlotte neun Jahre später wiedergetroffen. Beide Male wirkte sie wie eine starke, wissbegierige, in sich ruhende Persönlichkeit. Heute strahlt sie dazu Selbstsicherheit aus. Bei weniger stabilen Kindern hätte das gewaltsame Wegschaffen vielleicht zu schweren Brüchen in der Entwicklung geführt, wie vom Richter prophezeit.

Charlotte hatte Glück.

Solche Konflikte erlauben keine einfachen Lösungen. Nur die Anregung, sie nicht eskalieren und möglichst nicht vom Staat behandeln zu lassen. Die Lawine von Prozessen, Gutachten, Gegengutachten, Therapien und Umgangsbegleitung, die auf prozessierende Eltern zurollt, überblickt am Anfang kein Mensch. Beteiligte sprechen von „Umgangsindustrie“, jedes noch so zweifelhafte Gutachten kostet Tausende Euro, ein Heimplatz monatlich ab 4 500 Euro, gute Anwälte berechnen Spitzensätze. Charlottes Mutter schätzt ihre Ausgaben auf 80.000 Euro, der Großvater nahm einen Kredit auf. Es gibt Fälle, bei denen 200.000 Euro pro Partei zusammen kamen.

In Dänemark erhalten Eltern keine Scheidungspapiere, bevor sie sich über die Zeit nach der Trennung einig sind. Davon ist Deutschland weit entfernt. Immerhin verweigern manche Gerichte Verfahrenskostenhilfe, wenn vorab keine Einigung ohne Gericht versucht wurde. Die gangbaren Wege von Paaren, die trotz strittiger Trennung Eltern bleiben wollen, heißen Beratung und Mediation statt Anwalt und Richter.

Sie hätten Charlotte die Kränkungen und Übergriffe erspart, nach denen sie ihr Verhältnis zum Vater aufkündigte. Nächstes Jahr beginnt sie ein Studium und zieht weg. „Er hat all die Jahre nur 270 Euro Unterhalt gezahlt. Ich überlege, dann von ihm die Summe zu verlangen, die mir gesetzlich zusteht. Zumal ich sicher kein Bafög bekomme“, sagt sie.

Ein Berliner Mediator stellt Eltern die Aufgabe, sich die Hochzeit ihres Kindes vorzustellen. Es dankt Vater und Mutter mit den Worten: „Ich bewundere, dass es euch trotz der schweren Trennung gelungen ist, …“ Beide sollen den Satz in Gedanken vollenden. Charlottes Vater wird so einen Satz nicht hören. „Er erfährt von der Hochzeit nicht“, sagt seine einzige Tochter.

Das Band zwischen Kind und Eltern hält meist lebenslang. Vielleicht ändert Charlotte ihre Haltung eines Tages. Aber so weit sollten es Eltern nicht kommen lassen.